Handelsblatt: „Der langsame Tod“ bei offenen Immobilienfonds

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Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 11.08.2015 berichtet, haben in Schieflage geratene offene Immobilienfonds bisher vier Milliarden Euro Verlust angehäuft. Eine Bestandsaufnahme zeige, dass acht dieser Fonds mit einem ursprünglichen Volumen von 30 Milliarden Euro seit sieben Jahren mit „geradezu miserablem Erfolg“ abgewickelt werden.

Aufs „falsche Pferd“ gesetzt

Deutschlands Kleinanleger – so der Artikel – haben in den vergangenen Jahren „wie so oft“ auf falsche Produkte gesetzt. Statt beispielsweise in Aktien zu investieren, hätten viele ihr Geld lieber in intransparente und waghalsige Fondskonstruktionen mit Medien, Schiffen, Flugzeugen oder eben Immobilien gesteckt.

Verhängnisvolle Fehlkonstruktion

Insofern weist das Handelsblatt völlig zu Recht auf eine in der Tat geradezu klassische Fehlkonstruktion offener Immobilienfonds ziehen. Einerseits sollte hiermit langfristig in den Immobilienmarkt investiert werden. Andererseits jedoch konnten die Anleger ihre Gelder jederzeit wieder abziehen. Genau dieses ist dann auch einigen offenen Immobilienfonds bei Ausbruch der Finanzkrise im Jahre 2008 zum Verhängnis geworden. Sie mussten schließen und werden seitdem zum Schaden der Anleger abgewickelt.

Unser Rechtstipp:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät betroffenen Anlegern, sich nicht kampflos in ihr Schicksal als Kleinanleger zufügen. So können sich je nach den Begleitumständen des Erwerbs von Anteilen an offenen Immobilienfonds durchaus berechtigte Aussichten auf Schadenersatz ergeben. Insbesondere hat der Bundesgerichtshof inzwischen geklärt, dass Anlageberater ihre Kunden über ein mögliches Schließungsrisiko aufklären müssen. Fehlt es hieran, können Schadensersatzansprüche gegen den Berater bestehen. Ob dies im Einzelfall der Fall ist, sollte man am besten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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