Handelseinschränkungen am 28. Januar: Klage gegen Trade Republic wegen Nichtausführung einer Kauforder eingereicht

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In den rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Neo-Broker Trade Republic und seinen Kunden über den Ersatz von Schäden durch die am 28. Januar 2021 stattgefundenen  Handelseinschränkungen hat die Düsseldorfer Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte eine weitere Klage auf Schadensersatz beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Der Fall TradeRepublic

Der Kläger hatte am 28.01.2021 über die App der Trade Republic Bank GmbH eine Kauforder zu 100 Wertpapieren von BioNTech (ISIN US09075V1026) zu einem Kurs von € 86,94 erteilt. Diese Order ging Trade Republic zu, wie sich der „EX-ANTE Kosteninformation zum Wertpapierkauf“ entnehmen lässt, welche umgehend in das Postfach des Kunden in seiner App unter „Dokumente“ eingestellt wurde.

Infolge der Ordererteilung wurde sodann der für die Order aufzuwendende Betrag in Höhe von € 8.694,00 von dem Guthaben des Klägers in seinem Depot (in der App als „nicht investierter Betrag“ bezeichnet) abgezogen.

Tatsächlich wurde die Kauforder von Trade Republic jedoch nicht ausgeführt.

Der Kurs von BioNTech stieg in der Folgezeit bekanntlich deutlich an. Der Kläger fordert mit der Klage die Lieferung der 100 BioNTech-Aktien Zug um Zug gegen Zahlung der bei ordnungsgemäßer Ausführung seines Auftrags vom 28.01.2021 aufzuwendenden Erwerbskosten.

Die rechtliche Einschätzung des Handelsstopps

Trade Republic lehnt die Leistung von Schadensersatz insbesondere mit der Begründung ab, dass in der Order des Kunden lediglich ein Angebot an Trade Republic über den Kauf der Biontech-Aktien zu erkennen sei, welches Trade Republic zu keinem Zeitpunkt angenommen habe. Es sei daher gar kein Kommissionsvertrag, der zum Erwerb der Aktien verpflichte, zustande gekommen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, der den Kläger vertritt, überzeugt diese Argumentation nicht. „Trade Republic brauchte den Auftrag des Kunden zur Anschaffung der Aktien nicht ausdrücklich anzunehmen. Bietet sich ein Broker zur Besorgung von Geschäften an, so muss er unverzüglich reagieren, anderenfalls gilt sein Schweigen als Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kommissionsvertrages. Eine unverzügliche Ablehnung der Order geht aus den mir vorliegenden Informationen nicht hervor“, so Dr. Meschede.

Vertretung geschädigter Aktionäre von Trade Republic

Rechtsanwalt Dr. Meschede vertritt bereits eine Vielzahl von Kunden des Neo-Brokers und erkennt in vielen Fällen gute Erfolgschancen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen nicht ausgeführter Kauf- und/oder Verkaufsaufträgen der Kunden. Geschädigte können sich für eine individuelle Überprüfung möglicher Rechtsansprüche gerne per E-Mail an info@mzs-recht.de wenden.

https://www.mzs-recht.de/

Über die Kanzlei

mzs Rechtsanwälte ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2021 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.

Foto(s): Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Thomas Meschede, www.mzs-recht.de

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