Handelsplattform Defindo – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Handelsplattform Defindo, die unter der Domain defindo.co registriert ist, betrügerisch agiert.

Die vorgenannte Firma bietet über ihre Handelsplattform angeblich CFD´s für alle Asset-Kategorien (Aktien, Forex, Rohstoffen, Indizes und Kryptowährungen) an sowie innovative Bundles, die aus sorgfältig ausgewählten Assets bestehen sollen.

Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)

Im vorliegenden Fall lässt eine Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 16.02.2024 vor Geschäften mit der Firma Defindo jedoch alle „Alarmglocken läuten“.

Laut BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Dies bedeutet, dass die Firma Defindo und deren Verantwortliche einen unerlaubten Eigenhandel gemäß § 1 Ia S. 2 Nr. 4c KWG (Kreditwesengesetz) betreiben, da sie als Dienstleistung auf einer internetbasierenden Handelsplattform für Finanzinstrumente den Zugang zu den von ihr angebotenen Finanzinstrumenten (u. a. CFD-Kontrakte) anbieten.

Im Rahmen ihres Geschäftsmodells halten sich die Verantwortlichen der Handelsplattform bereit, den Kunden Verträge über die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten, wie z. B. CFD´s, anzubieten und mit den Kunden zu schließen. Damit erbringen sie eine Dienstleistung für ihre Kunden, in dem sie den Kunden den Zugang zu den von ihnen angebotenen Finanzinstrumenten verschaffen.

Für das Betreiben eines Eigenhandels ist eine Erlaubnis nach § 32 I KWG erforderlich, wenn die Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Gewerbsmäßig wird ein Bankgeschäfte dann betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird.

Noch schwerer wiegt, dass die BaFin auch darauf hinweist, dass den Anlegern Gewinne aus Handelsgeschäften in Aussicht gestellt werden, wobei die Anleger dann „Legitimierungszahlungen“ leisten müssten, um die Auszahlung der Gewinne zu erwirken. Nach der entsprechenden Zahlung werden die angekündigten Gewinne jedoch nicht ausgezahlt – so die BaFin.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Firma Defindo betrügerisch agiert. Anleger haben einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung der ihnen ausgewiesenen Gewinne und müssen für eine Auszahlung auch keine „Legitimierungszahlungen“ leisten.

Betrügerische Internethandelsplattformen fordern sehr oft im Vorfeld der angeblichen Auszahlung von Gewinnen angeblich angefallene „Provisionen“, „Legitimierungszahlungen“, „Sicherheitsleistungen“, „Kautionen“ und angeblich angefallene „Steuern“.

Letztlich geht es den entsprechenden Firmen nur darum, Anleger zu weiteren Einzahlungen zu verleiten.

Mangelndes Impressum 

Überprüft man die Webseite der Firma Defindo, so stellt man fest, dass sich kein ordnungsgemäßes Impressum findet.

Ein Impressum muss die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des oder der presserechtlichen Verantwortlichen für einen im eigenen Namen veröffentlichten Text-, Wort- oder Bildbeitrag enthalten. Es muss beispielsweise als allgemeine Pflichtangabe den Namen der verantwortlichen Personen, eine Rechtsform, die Registernummer und das Registergericht enthalten.

Sämtliche vorbezeichneten Angaben fehlen.

Fehlende Betreibergesellschaft und Sitz der Firma 

Misstrauisch stimmt auch, dass im Rahmen des Internetauftritts keine Betreibergesellschaft benannt wird, die die Handelsplattform betreibt. Bei seriösen Internethandelsplattformen existieren ausschließlich Betreiberfirmen, die die jeweilige Handelsplattform betreiben.

Soweit die Firma Defindo angibt, dass sie unter der Adresse: 20 Paternoster Sq., London, EC4M 7LS, in Großbritannien eine Niederlassung betreiben würde, so ist auch dies falsch. Eine Überprüfung unserer Kanzlei hat ergeben, dass unter der vorgenannten Adresse sich kein Sitz bzw. keine Niederlassung der Firma Defindo befindet.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Defindo investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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