Hartmann MS Frisia Rotterdam: Ein weiteres Opfer der Schifffahrtskrise – Hilfe für Anleger

  • 2 Minuten Lesezeit

Müssen die Anleger des Schiffsfonds Hartmann MS Frisia Rotterdam befürchten, dass ihre Kapitalanlage der Krise der Schifffahrt zum Opfer fällt? Der Schiffsfonds ist zu einem Sanierungsfall geworden. Da es wegen Tilgungsrückständen mit den Finanzen des Fonds nicht zum Besten steht, sollen die Anleger für die Sanierung „mit ins Boot" geholt werden. Der 2004 aufgelegte geschlossene Schiffsfonds betreibt das Vollcontainerschiff MS Frisia Rotterdam. Was können Anleger tun, die mitten in der Schifffahrtskrise um ihr Geld fürchten?

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der Beteiligung am Hartmann MS Frisia Rotterdam abklären, welche Alternativen Anlegern des Schiffsfonds offen stehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.

Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung kann Anlegern verlustfreien Ausstieg ermöglichen

Beispielsweise versäumten Berater häufig, die Anleger vor der Investition ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen mit den entsprechenden Verlustrisiken handelt, müssen die Anleger des Schiffsfonds Hartmann MS Frisia Rotterdam derzeit erfahren. Auch weitere Risiken mussten den Anlegern erläutert werden, wie der ungeregelte Zweitmarkt für „gebrauchte" Fondsanteile, der nicht jederzeit einen problemlosen Verkauf der Beteiligung ermöglicht. Bei Schiffsfonds kassierten Banken oder Anlageberater oft erhebliche Vermittlungsprovisionen, von denen die Anleger nichts ahnten, obwohl Berater darüber aufklären müssen.

Wurden diese oder ähnliche Pflichten durch die Banken oder Anlageberater verletzt, bestehen für die Anleger des Hartmann MS Frisia Rotterdam gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können. Da die Zukunft des Hartmann MS Frisia Rotterdam mitten in der Schifffahrtskrise auf Messers Schneide steht, sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Anleger der Schiffsbeteiligung Hartmann MS Frisia Rotterdam können so ihre individuellen Chancen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können, ausloten lassen.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema