Hausbesitzer muss Räumpflicht kontrollieren

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Ein Hausbesitzer kann an seinen Mieter die Räumpflicht abgeben. Jedoch muss er die Einhaltung kontrollieren. Der Hausbesitzer muss stichprobeartig nachsehen, ob der Winterdienst ordentlich ausgeführt worden ist. Er sollte es protokollieren und Mängel bei der Ausführung festhalten, etwa durch Fotos. Nämlich wenn ein Unfall passiere könne er sich absichern. Denn wenn ein Passant vor dem Haus stürzt und sich verletzt, muss der Hausbesitzer dafür haften. Wenn ein Hausbesitzer die Räumpflicht abgibt, sollte dies aus Beweisgründen immer schriftlich festgehalten werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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