Winterdienst – Räumpflicht im Winter für Mieter

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Leise rieselt der Schnee … doch neben der Freude über die weiße Pracht, bedeutet dies für viele Mieter morgens früh aufstehen um vor der Arbeit noch schnell den Schnee zu schippen. Aber wer muss eigentlich wann Schnee räumen?

Räumpflicht muss mietvertraglich geregelt sein

Grundsätzlich gilt: Ohne wirksame mietvertragliche Regelung gibt es keine Pflicht zum Winterdienst für den Mieter! Die Räum- und Streupflicht liegt zunächst bei den Gemeinden, welche diese für die privaten Wege, sowie die an das Grundstück angrenzenden Gehwege auf die Eigentümer per Satzung übertragen. Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit diese Verpflichtung auf den Mieter übertragen. Dies kann entweder in einer separaten Klausel im Mietvertrag der Fall sein oder in der Hausordnung.

Bestenfalls sollte in einem Mietvertrag nicht nur geregelt werden, wer für den Winterdienst verantwortlich ist, sondern auch, wer die notwendigen Geräte und Streumaterial zur Verfügung zu stellen hat. Genauso sollte vereinbart werden, was geräumt werden muss. Meist ist der Gehweg vor dem Haus, der Zugang zum Haus, zu den Mülltonnen bzw. zu den Garagen zu räumen. Aber auch der Umfang der Arbeiten sollte festgelegt werden, denn meist ist es mit dem räumen nicht getan, sondern es muss danach auch noch gestreut werden.

Um sich Ärger zu ersparen, sollten sowohl Mieter als auch Vermieter darauf achten, dass diese Einzelheiten in ihren Mietverträgen geregelt sind.

Wann muss geräumt werden?

Wann geräumt werden muss, steht meistens in der Ortssatzung. In der Regel beginnt die Räum- und Streupflicht unter der Woche morgens ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Die Häufigkeit hängt von der Dauer und der Intensität des Schneefalls ab. Bei Dauerschneefall muss das Räumen im Laufe des Tages wiederholt werden.

Wer seiner Pflicht nicht nachkommen kann, hat für eine Vertretung zu sorgen. Denn es gilt, wer seine Pflicht versäumt hat und es kommt zu einem Unfall, haftet in der Regel.

Fazit

Mieter sollten darauf achten, dass in ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist, wer die Straße/den Gehweg bei Schnee räumen und wer dafür das nötige Material zur Verfügung stellen muss. Hat der Mieter die Räumungs- und Streupflicht, so muss er die Straße von 7:00 bzw. 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr frei und sicher halten.


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