Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich richtig?

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In den allermeisten Fällen geschieht es völlig unerwartet in den Morgenstunden. Es klingelt an der Tür und der noch völlig verschlafene Betroffene öffnet die Haustür. Davor stehen mehrere Polizeibeamte, ggf. mit einem Drogenspürhund, halten dem Betroffenen einen Durchsuchungsbeschluss unter die Nase und verschaffen sich Zutritt zu den Wohnräumen.
 
Bevor der Betroffene überhaupt richtig versteht, was los ist, beginnen die Polizeibeamten schon damit die Wohnung auf den Kopf zu stellen, stellen Fragen und fordern in vielen Fällen sogar die Mitarbeit bei der Suche nach den begehrten beweisen ein.
 
Spätestens jetzt fragen sich viele Betroffene, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollen. Dazu hier einige Tipps:
 
1. Bleiben Sie kontrolliert und ruhig

 
Die wohl wichtigste Grundregel ist, dass Sie keinen Widerstand während der Durchsuchung leisten dürfen. Dieser Widerstand wird Ihnen im späteren Verfahren sonst oftmals zur Last gelegt und kann sogar im schlimmsten Fall zu einem weiteren Strafverfahren wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte führen.
 
2. Versuchen Sie nicht die Durchsuchung zu verhindern
 
Die Durchsuchung lässt sich auch nicht durch die Berufung auf die Privatsphäre oder das Hausrecht aufhalten. Sie kann in den Räumlichkeiten des Beschuldigten (§ 102 StPO) aber auch in den Räumlichkeiten eines Dritten (§ 103 StPO) stattfinden. Zwar müssen Sie die Durchsuchung dulden, die Beamten jedoch nicht dabei unterstützen.
 
 3. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen
 

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen und fordern Sie eine Kopie oder fertigen Sie eine solche an, wenn Ihnen nicht sowieso eine ausgehändigt wird. Der Durchsuchungsbeschluss enthält wichtige Informationen darüber, in welcher Sache ermittelt wird und welche Beweise gesucht werden. Ebenfalls muss der Durchsuchungsbeschluss Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit enthalten. So können Sie bereits einen ersten Eindruck gewinnen, welcher Straftatverdacht besteht. Sofern nur bestimmte Unterlagen gesucht werden, kann es sinnvoll sein, den Beamten zu zeigen, wo sich diese befinden. So können Sie gegebenenfalls verhindern, dass sämtliche (geschäftliche) Unterlagen beschlagnahmt werden und sicherstellen, dass Sie ihr Geschäft fortführen können.
 
Widersprechen Sie aber in jedem Fall der Sicherstellung.
 
4. Machen Sie keine Aussagen

 
Die zweitwichtigste Regel lautet: machen Sie keine Aussage! Lassen Sie sich nicht überrumpeln oder unter Druck setzen. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten davon auch unbedingt Gebrauch machen. Lediglich Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zu Ihrer persönlichen Situation (Arbeit etc.) und dem Sachverhalt verweigern Sie jedoch.
 
Bedenken Sie, dass auch 4-Augen-Gespräche oder informelle Gespräche notiert und als Beweis gegen Sie verwendet werden können.
 
5. Nehmen Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger auf
 
Setzen Sie sich möglichst frühzeitig, am besten bereits bei Beginn der Durchsuchung, mit einem Strafverteidiger oder Ihrem Rechtsbeistand in Verbindung. Ihnen steht nach § 137 StPO in jeder Lage der rechtliche Beistand eines Strafverteidigers zu. Dieser kann sowohl Ihnen weitere Tipps geben als auch mit den Beamten den weiteren Verlauf der Durchsuchung besprechen. Im Idealfall, kommt der Strafverteidiger noch zur Durchsuchung hinzu.
 
6. Kooperieren Sie mit den Beamten
 
Zeigen Sie Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation. Dies bereitet Ihnen jedenfalls keine Nachteile im gegebenenfalls folgenden Strafverfahren. Das bedeutet, dass Sie stets freundlich bleiben und die Durchsuchung nicht blockieren oder gar versuchen Beweise zu vernichten. Dies könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Strafverfolgungsbehörden die sogenannte Verdunkelungsgefahr annehmen. Dies kann sogar zur Anordnung der Untersuchungshaft und damit dem Verlust der Freiheit führen
 
7. Erklären Sie sich mit der Durchsuchung nicht einverstanden
 

Erklären Sie sich nicht einverstanden mit der Mitnahme von Gegenständen oder Unterlagen. Zwar können Sie die Mitnahme nicht aufhalten, aber Sie können dadurch erreichen, dass der Ermittlungsrichter über die dann erforderliche Beschlagnahme entscheidet. Dieser Beschluss kann dann in dem späteren Prozess durch einen Strafverteidiger angefochten werden. Stellen Sie ferner sicher, dass sämtliche Sachen der Beschlagnahmung bei der Durchsuchung einem Protokoll festgehalten werden und achten Sie darauf, eine Durchschrift des Protokolls zu erhalten.
 
Sollte man Ihnen am Ende der Hausdurchsuchung ein Formular aushändigen, achten Sie darauf das kein Häkchen an der Stelle gemacht wird, an der Sie sich mit der Sicherstellung der Sachen und der Hausdurchsuchung einverstanden erklären.
 
In vielen Fällen machen Durchsuchungsbeamte das Kreuz an der Ihrer Meinung nach "richtigen" Stelle. Dies führt dazu, dass die Durchsuchungsmaßnahme als solche im Nachhinein durch Ihr Einverständnis nicht angegriffen werden kann.
 
Um sicher zu gehen, kein Fehler zu machen, empfehle ich, dass Durchsuchungsprotokoll am besten gar nichts unterschreiben. Stellen Sie aber sicher, dass auf dem Durchsuchungsprotokoll deutlich vermerkt wird, dass Sie der Sicherstellung widersprechen.
 
8. Notfallnummer speichern
 

Sofern Sie befürchten oder gar erwarten, dass bei Ihnen durchsucht werden könnte, sollten Sie sich bereits im Vorfeld um einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens bemühen. Speichern Sie sich dessen Notfallnummer. So können Sie sicherstellen, im Ernstfall einen Spezialisten Ihres Vertrauens in einer solchen Situation an Ihrer Seite zu haben.


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