HCI Shipping Select 28: Schadensersatzklagen für Anleger des notleidenden Schiffsfonds

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Das Jahr 2012 brachte den Anlegern des Schiffsfonds HCI Shipping Select 28 bislang kaum erfreuliche Nachrichten über ihre Schiffsbeteiligung. So mussten sie binnen eines Dreivierteljahrs von zwei Schiffsinsolvenz und ausgefallenen Zahlungen an den Dachfonds HCI Shipping Select 28 in zwei weiteren Fällen erfahren. Lediglich eine Schiffsbeteiligung des Dachfonds konnte wie vorgesehen ausschütten. Angesichts dieser Schwierigkeiten auf Ebene der Zielfonds verwundert es nicht, dass die Ausschüttungen des Schiffsfonds für dessen Anleger ein weiteres Mal ausfallen und den Anlegern sogar Verluste drohen.

Welche Ansprüche können Anleger geltend machen?

Anleger des HCI Shipping Select 28, die sich angesichts der geballten schlechten Neuigkeiten des Jahrs 2012 von ihrer Kapitalanlage lösen möchten, können von einem im Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen lassen. Um ermitteln zu können, welche Ansprüche den Anlegern des Schiffsfonds zustehen, kann das Beratungsgespräch vor der Investition in den HCI Shipping Select 28 überprüft werden. Dieses muss den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien der anleger- und anlagegerechten Anlageberatung entsprechen.

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Schiffsfonds bergen Risiken und sind keine sicheren Kapitalanlagen

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select 28 von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

Sollten Bankberater oder Anlageberater falsch beraten haben, bestehen für die Anleger des HCI Shipping Select 28 gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachschiffsfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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www.schiffsfonds.eu


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