HCI Shipping Select XVI aktuell: Schiffsgesellschaften melden Insolvenz an

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Die Reihe Insolvenz angemeldeter HCI Schiffsgesellschaften will nicht abreißen. Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, wurde nun über das Vermögen der drei HCI Shipping Select XVI Schiffsgesellschaften MS Hellespont Trader (Az.: 509 IN 49/12, MS Hellespont Trinity (Az.: 509 IN 52/12) sowie MS Hellespont Trooper (Az.: 509 IN 51/12) die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Die Anleger des HCI Shipping Select XVI müssen sich nun auf einen Totalverlust des ihrerseits in die drei Suezmax-Doppelhüllen-Rohöltanker investierten Geldes einstellen.

HCI Shipping Select XVI: Schiffsfondsanleger beteiligen sich mit € 56.000.000,00

HCI Capital hatte den in die drei Tanker MS Hellespont Trader, MS Hellespont Trinity und MS Hellespont Trooper investierenden Schiffsfonds im Jahr 2005 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 185.175.712,00 am Markt platziert. An den drei HCI Fondsschiffen hatten sich die Zeichner des HCI Shipping Select XVI mit einem Eigenkapital in Höhe von € 56.000.000,- beteiligt.

HCI Shipping Select XVI leidet unter Fremdwährungsdarlehen

Dem aus den drei Schiffsgesellschaften MS „Hellespont Trader" GmbH & Co. KG, MS „Hellespont Trinity" GmbH & Co. KG sowie MS „Hellespont Trooper" GmbH & Co. KG bestehendem HCI Shipping Select XVI machen nicht nur gesunkene Charterraten und hohe Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zu schaffen. Wie der HCI Leisutngsbilanz 2010 zu entnehmen ist, hat der HCI Shipping Select XVI zudem mit hohen Wechselkursschwankungen ausgesetzten Fremdwährungsdarlehen zu kämpfen. Die Folgen der wirtschaftlichen Schräglage bekamen seit 2010 auch die HCI Shipping Select XVI Schiffsfondsanleger zu spüren: Seit diesem Jahr erhielten die Anteilseigner der ursprünglich unter der Flagge der zwischenzeitlich ebenfalls Insolvenz angemeldeten Reederei Sanko Steamship fahrenden HCI Schwesternschiffe MS Hellespont Trooper, MS Hellespont Trinity und MS Hellespont Trooper keinerlei Ausschüttungen mehr ausgezahlt.

HCI Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.

Sollten betroffene HCI Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene HCI Shipping Select XVI Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger HCI Shipping Select XVI wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.


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