Heiße Temperaturen, heiße Klamotten? Betriebliche Kleidung im Sommer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Welche Kleiderordnung gilt bei hochsommerlichen Temperaturen? Dazu der Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Nur weil die Temperatur auf über 35 Grad steigt, heißt das nicht, dass Arbeitnehmer die Kleiderordnung außer Betracht lassen können. Denn auch im Hochsommer gelten betrieblichen Gewohnheiten, Branchengewohnheiten, Arbeitsanweisungen und Regeln zur Kleiderordnung in Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag.

Mitunter kann eine Kleiderordnung allerdings unwirksam sein, beispielsweise wenn sie für die Tätigkeit ungeeignet ist, etwa wenn Hausmeister im Anzug arbeiten sollen. An eine solche Kleiderordnung muss man sich dann nicht halten.

Falls Arbeitskleidung gestellt wird, muss man sie bei der Arbeit grundsätzlich tragen – auch wenn das Wetter heiß wird.

In eher förmlichen Brachen, wie Banken und Versicherungen, darf die Kleiderordnung Anzug, Hemd und Krawatte vorschreiben, beziehungsweise Kostüm oder Hosenanzug.

Entscheidend sind die Gepflogenheiten, die im Betrieb aufgrund der Kleiderordnung gelten: Tragen alle Arbeitnehmer einen Anzug mit Krawatte beziehungsweise ein Kostüm oder Hosenanzug, darf man auch bei 38 Grad keine kurze Hose tragen.

Allenfalls könnte man dort auf das Sakko oder den Blazer verzichten, falls die Hitze zu drückend ist; kurze Hemden oder Flipflops wären aber regelmäßig Tabu.

Mein Tipp: Passen Sie sich den Gepflogenheiten an, die an Ihrem Arbeitsplatz gelten, und beachten Sie, dass im Sommer grundsätzlich keine Abweichung von der Kleiderordnung erlaubt ist, außer unter Umständen bei hochsommerlichen Temperaturen, bei denen man sich, je nach Gepflogenheit, für etwas luftigere Kleidung entscheiden darf.

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