Helena Pump Jack 9 GmbH & Co. KG aufgelöst, Anleger verlangen Schadensersatz

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Helena Pump Jack 9 GmbH & Co. KG 

Zahlreiche Anleger haben sich bereits 2018 und in den Folgejahren mit Namensschuldverschreibungen in die Helena Pump Jack 9 GmbH & Co. KG investiert.

Gegenstand des Unternehmens laut Gesellschaftsvertrag ist die Beteiligung an Unternehmen, deren Unternehmenszweck auf die unmittelbar oder mittelbare Exploration, Produktion und den Verkauf von Öl und Gas in Texas, die Herstellung dafür notwendiger Einrichtungen und Anlagen, insbesondere der Erwerb und Betrieb von Bohranlagen, sowie die Teilhabe an den Ergebnissen aus dem Betrieb der beschafften Einrichtungen und Anlagen und an den Produktionserlösen aus der Förderung von Erdöl und Erdgas, die aus dem Einsatz dieser Einrichtungen und Anlagen resultieren, gerichtet ist.

Nach 2022 haben die Anleger keine Mitteilungen mehr von der Gesellschaft erhalten. Sie sind zu Recht beunruhigt über den Verbleib ihrer Investitionen.


Status laut Handelsregister

Laut Eintragung im Handelsregister wurde die Gesellschaft am 26. April 2022 gelöscht.

Ferner wurde laut Anmeldung zum Handelsregister unter Bezugnahme auf einen Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 mitgeteilt, u.a. folgendes mitgeteilt:

       1. Über das Vermögen des Kommanditisten wurde das lnsolvenzverfahren eröffnet. Die                      Gesellschaft wurde aufgelöst. Die Kommanditistin ist somit aus der Gesellschaft 

            ausgeschieden.


       2. Die Gesellschaft wird liquidationslos vollbeendet.


3.   Das Gesellschaftsvermögen ist damit ohne Liquidation mit allen Aktiven und

Passiven im Wege der Anwachsung (Gesamtrechtsnachfolge) auf die

persönlich haftende Gesellschafterin übertragen.


Danach ist das Gesellschaftsvermögen auf die persönlich haftende Gesellschafterin übergegangen. Dabei handelt es sich um die Helena Verwaltungsgesellschaft mbH, die nach diversen Sitzwechseln in den Jahren 2020, 2022 und 2023 nunmehr ihren Sitz in der Landhausstraße 213, 70188 Stuttgart hat.


Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Inhaber der Namensschuldverschreibungen, die soweit bekannt, bislang keine Ausschüttungen erhalten haben und deren Kapital trotz entsprechender Ankündigungen auch nicht teilweise zurückgeführt wurde, sollten nun Schadensersatzansprüche geltend machen.

Schadensersatzansprüche können sowohl gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Helena Verwaltungsgesellschaft mbH, als auch gegenüber dem Vertrieb bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass bei dem Vertrieb der Anlage fehlerhaft aufgeklärt wurde. Eine Aufklärungspflichtverletzung kann sowohl wegen fehlender Aufklärung über die allgemeinen Verlustrisiken als auch über die speziellen Risiken aufgrund des konkreten Anlagekonstrukts bestehen. Ein berechtigter Vorwurf kann auch darin liegen, dass die Vertriebsunterlagen, insbesondere der Emissionsprospekt, nicht rechtzeitig vor der Zeichnung übergeben wurden. Hierfür gibt es erhebliche Anhaltspunkte. Rechtsanwalt Dethloff sind Fälle bekannt, in denen der Prospekt erst am Zeichnungstag übergeben wurde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht Ingo M. Dethloff bietet den betroffenen Anlegern eine kostenfreie Ersteinschätzung für das weitere rechtliche Vorgehen an.



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