Heta-Vergleich: Anleger sollten genau prüfen! Weiterhin Klagen in Frankfurt am Main möglich!

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In der Angelegenheit Heta bahnt sich eventuell ein Vergleich an:

So haben Medienberichten der letzten Tage zufolge vor kurzem die Republik Östereich und ein wesentlicher Teil der Groß-Gläubiger der Heta einem Vergleich zugestimmt, bzw. die in dem Memorandum of Unterstanding (MoU) geregelten Bedingungen unterzeichnet.

Hiernach sollen wohl Vorranggläubiger 75 % des Forderungswertes erhalten, Nachranggläubiger 30 %. Außerdem soll wohl die Möglichkeit bestehen, das Geld in eine unverzinste Bundesanleihe mit einer Laufzeit von 13,5 Jahren zu investieren, womit die Vorranggläubiger auf eine Quote von rund 90 % oder sogar darüber kommen sollen.

Um eine Einigung zu erzielen, soll es aber wohl einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedürfen, bei der noch nicht sicher fest steht, ob sie zustande kommt.

Noch nicht beigetreten sind dem MoU-Berichten zufolge wohl einige Großgläubiger wie die FMS Wertmanagement sowie die deutschen Landesbanken Helaba und BerlinHyp.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg, die bereits Heta-Gläubiger mit einem Volumen von ca. 2 Mio. € vertreten, und bereits Klagen für Heta-Anleger in Frankfurt am Main eingereicht hatten, hierzu:

„Es ist somit wohl noch nicht vollständig sicher, ob der Vergleich so zustande kommt, d.h., ob z.B. die Mehrheiten erreicht werden, es bleibt daher abzuwarten, wie sich einige weitere Großgläubiger in der nächsten Zeit entscheiden werden. Unseren Mandanten ist noch kein konkretes Vergleichsangebot gemacht worden, sollte dies der Fall sein, so werden einige Mandanten von uns dem Vergleich wohl zustimmen, aber nicht alle.“

Ein Anleger, der von Dr. Späth & Partner vertreten wird, und dessen Klage bereits im Juli in Frankfurt am Main verhandelt werden soll, wird dem eventuellen Vergleich oder einem Ruhen des Verfahrens nicht zustimmen. Im Gegenteil sind Dr. Späth & Partner in den letzten Wochen sogar von weiteren Heta-Gläubigern kontaktiert worden, die einem eventuellen Vergleich nicht zustimmen wollen, sondern weiterhin erwägen, Klage in Frankfurt am Main einzureichen. Dies ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch weiterhin möglich.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hatten im Jahr 2015 bereits Klagen für deutsche Heta-Anleger in Frankfurt am Main eingereicht. In den Klagen fordern Dr. Späth & Partner die Auszahlung zu 100 % des Nominalwerts zzgl. der vertragsgemäßen Zinsen.

Insbesondere institutionelle Anleger hatten die Heta-Anleihen vor einiger Zeit für weniger als 100 % aufgekauft und fordern nun die vollständige Auszahlung nebst Zinsen.

Vorausgegangen war z.B., dass die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA mit Mandatsbescheid vom 10.04.2016 einen Schuldenschnitt bei der Heta über 6,4 Mrd. € verfügt hatte. Die Gläubiger sollten also auf 6,4 Mrd. € verzichten. So wurden die Nennwerte diverser Verbindlichkeiten, wie Anleihen, drastisch herabgesetzt, auf teilweise nur noch 46,02 % oder sogar noch weniger. Außerdem wurden die Fälligkeiten aller Anleihen nach hinten verschoben, sodass die Forderungen erst Ende 2023 fällig werden.

Dr. Späth weiter: „Wir sind der Ansicht, dass die Maßnahmen der FMA rechtswidrig sind, unter anderem, weil das BaSAG unserer Ansicht nach bereits europarechtswidrig ist. Meiner Ansicht nach ist bereits sehr fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei der Heta um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hat.“

Bei einem eventuellen Vergleich sollten Anleger auch die Bedingungen der angebotenen neuen Anleihe sowie die weiteren Vergleichsbedingungen prüfen.

Fazit:

Die Vergleichsbemühungen sind zu begrüßen, es ist aber immer noch nicht sicher, ob dieser Vergleich wirksam zustande kommt. Auch sollten eventuelle Vergleichsbedingungen unbedingt fachkundig überprüft werden. Dr. Späth & Partner weisen darauf hin, dass Anleger weiterhin Klagen in Frankfurt am Main einreichen können, ein erster Termin für die von Dr. Späth & Partner eingereichten Klagen ist bereits in einigen Wochen vor dem Landgericht Frankfurt am Main anberaumt. Dr. Späth & Partner hoffen, dass dann eventuell bereits vollstreckt werden kann.

Betroffene Heta-Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.


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