Hilfe mein Konto wurde gepfändet. Was ist zu tun?

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Die Bank ist meist nicht verantwortlich.

Wenn Sie von Ihrer Bank über eine Kontopfändung informiert werden, dann ist dies meist ein Schock. Bedenken Sie, dass die Bank hier von Gesetzes wegen handelt. Auch wenn die Bank Ihnen gegenüber als Kunde verpflichtet ist, so muss sie die Pfändung durchführen.

Bewahren Sie Ruhe und halten Sie Rücksprache mit Ihrer Bank. Wenn erforderlich, dann lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. 

Ihr Geld wird in der Regel von der Bank ausgesondert, damit Sie handlungsfähig bleiben und über ihr Konto weiterhin verfügen können, sofern Sie darauf ein Guthaben haben, welches über den Pfändungsbetrag hinaus geht. 

Sperrfrist = Chance zur Kontrolle, nutzen Sie sie!

Das Gesetz schreibt überdies vor, dass die Bank bei Bankkonten natürlicher Personen nicht sofort an den Gläubiger leisten darf (§ 835 Abs.3 ZPO). Es gilt eine gesetzliche Sperrfrist (Moratorium) von vier Wochen ab der Zustellung des Pfändungsbescheides bei der Bank. D.h. Sie haben vier Wochen Zeit, um die Kontenpfändung zu prüfen und gegebenenfalls Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO zu beantragen. Wann genau der Pfändungsbescheid der Bank zugestellt wurde, teilt Ihnen Ihre Bank mit.

Aktiv bleiben

Auch können Sie in diesen vier Wochen noch selbst eine Befriedigung Ihres Gläubigers bewirken, indem Sie auf die Forderung zahlen. Lassen Sie sich vom Gläubiger dann unbedingt ein Schreiben aushändigen, mit dem er die Pfändung aufhebt und legen dieses bei Ihrer Bank vor. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr Gläubiger die Pfändung von sich aus einstellt. Bleiben Sie aktiv.

Errichtung eines Pfändungsschutzkontos

Sollte die Pfändung berechtigt sein, prüfen Sie unbedingt die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto, sog. P-Konto (§ 850k Abs.VII ZPO). Hiermit schützen Sie ein Mindesteinkommen, denn Sie müssen von irgendetwas Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Hierbei ist Ihnen Ihre Bank sicherlich gerne behilflich. Lassen Sie dabei auch eine Erhöhung des sogenannten Sockelfreibetrages prüfen.

Wenn Sie eine Einschätzung haben wollen, ob Ihnen ein Anspruch zustehen könnte, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Sie können mich direkt unter anwalt.de ansprechen oder unter kurt@rvm-kanzlei.de erreichen (Website: www.www.rvm-kanzlei.de).

Bitte beachten Sie, dass meine Beratung kostenpflichtig ist. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Kosten.



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