HKW: „Fehler im Anleiheprospekt wahrscheinlich – Schadensersatzansprüche für Geschädigte naheliegend.“

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Von über 100 Mittelstandsanleihen in Deutschland sind mittlerweile schon 17 ausgefallen. Ein aktueller Fall ist der Münchner Personaldienstleister HKW.

Dessen Trauerspiel ist rasch erzählt:

Der Personalvermittler mit Standorten in Deutschland und den Niederlanden hatte im November 2011 mit einer sogenannten Mittelstandsanleihe rund 10 Millionen Euro eingeworben. Im November 2013 hatte HKW dann überraschend Zahlungsschwierigkeiten vermeldet.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten der Firma

Jüngst hat nun das Amtsgericht München mit Wirkung zum 01. Februar 2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma eröffnet.

Allerdings ist zum Leidwesen der Anleihegläubiger mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseunzulänglichkeit angezeigt worden. Dies bedeutet, zum jetzigen Verfahrensstand werden die Anleihegläubiger leer ausgehen.

Damit nicht genug: Insolvenzverwalter Axel Bierbach hat zuletzt erklärt, dass sich das Geld, das mit der Anleihe eingesammelt wurde, nicht mehr im Unternehmen befindet. So soll der damalige HKW-Chef Gerrit Brunsveld das Geld mutmaßlich vollständig aus dem Unternehmen transferiert haben.

Das Insolvenzverfahren ist eröffnet

Dies soll in Form von Darlehen an mit ihm verbundene bzw. von ihm beherrschte Unternehmen geschehen sein. Unter diesen Unternehmen soll sich auch die HKW-Holding befinden, die ebenfalls Insolvenz beantragt hat.

Und diese Nachricht wird noch dadurch getoppt, dass nach Medienmeldungen Brunsveld im Jahr 2011 im Namen der Firma bei einer niederländischen Bank ein Darlehen in Höhe von 5,9 Mio. Euro aufgenommen haben soll - ohne es allerdings bilanzieren zu lassen.

Solches Geschäftsgebaren ruft denn auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die gegen Brunsveld und seinen ehemaligen Co-Chef Dieter Kick wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs ermittelt.

Mögliche Falschprospektierung eröffnet Geschädigten Schadensersatzansprüche

Kehrseite der desaströsen Nachrichtenlage bei HKW ist, dass Brunsveld die zweckentfremdete Ausreichung der Anleihegelder im Konzern-Verbund sowie die unterlassene Bilanzierung des Millionen-Darlehens in dem Anleiheprospekt mutmaßlich nicht wahrheitsgemäß aufgeführt haben dürfte.

Und diese unrichtige Prospektierung würde nun wiederum dazu führen, dass die Anleihegeschädigten, die aller Erfahrung nach im Insolvenzverfahren leer ausgehen dürften, zumindest einen rechtlichen Hoffnungsschimmer haben können - einen Schadensersatzanspruch gegen die Verantwortlichen um HKW-Chef Brunsveld wegen Falsch-Prospektierung. Ein Anspruch direkt gegen die Prospekt-Verantwortlichen, der auf vollständige Rückabwicklung des Anleiheerwerbs jedes einzelnen Käufers und Rückgabe des gezahlten Kaufpreises zielt.

Beitritt zur Interessengemeinschaft

Die Berliner Kanzlei Dr. Späth lädt alle Anleihekäufer der HKW ein, unserer kostenlosen Interessengemeinschaft „HKW-Anleihen" beizutreten.

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Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren bundesweit erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere auch mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevoigo, Gebhardt Real Estate). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. In verschiedenen Insolvenzverfahren vertreten wir die Anleihegläubiger im Gläubigerausschuss. Rechtsanwalt Kurdum verfügt für die anstehende Aufgabe nicht nur über das notwendige rechtliche Wissen, sondern bringt zusätzlich als gelernter Bankkaufmann, ausgebildeter Finanzanalyst und Portfoliomanager die notwendige  wirtschaftliche Kompetenz mit ein. Für Anleihegläubiger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt Dr. Späth & Partner zudem kostenlos etwaige Deckungsanfragen.

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