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Hochzeit – muss ich zum Notar? Teil 2: Was passiert, wenn einer nicht mehr kann?

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In guten und in schlechten Zeiten.

Heiratet ein Paar, dann ist damit meistens der Wunsch und das Versprechen verbunden, füreinander zu sorgen – in guten und in schlechten Zeiten.

Erkrankt oder verunglückt später ein Ehepartner, dann ist es oft notwendig, dass Entscheidungen für den anderen getroffen werden müssen. Persönlich, aber auch oft geschäftlich.

Aber ist das tatsächlich in jedem Fall ohne Weiteres rechtlich möglich?

Die Antwort überrascht vielleicht: Nein.

Das Gesetz sieht derzeit nicht vor, dass der Ehepartner den anderen z. B. erkrankten oder verunglückten Ehepartner vertreten darf. Es ist also nicht so, dass der gesunde Ehepartner entscheiden darf, ob eine Verlegung in ein Pflegeheim vollzogen wird. Oder im Fall der Fälle die lebenserhaltenden Maschinen abgestellt werden dürfen.

Auch kann der gesunde Ehepartner nicht ohne Weiteres über das Konto des anderen verfügen. Selbst bei Behördengängen oder anderen Rechtsgeschäften kann es zu Schwierigkeiten kommen. Nur bei den sogenannten Geschäften des täglichen Lebens ist eine Vertretung durch den fitten Ehepartner erlaubt.

Zum Glück kann für solche Fälle vorgesorgt werden.

Und zwar durch die Erstellung einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Mit solchen Vollmachten und einer Generalvollmacht kann der gesunde Ehegatte handeln, wenn es der andere nicht kann. Vorrübergehend oder dauerhaft.

Mit der Patientenverfügung wird festgelegt, in welchen Fällen der oder die Bevollmächtigte wie persönliche Entscheidungen treffen darf. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzen die Patientenverfügung. Mit einer Generalvollmacht kann der andere bevollmächtigt werden, generell zu vertreten. 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Generalvollmacht können durch eigene Entwürfe oder durch einen Notar erstellt werden.

Vorsicht ist geboten bei Mustern aus dem Internet.

Stellen Sie sicher, dass es sich um Unterlagen handelt, die der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung entsprechen. In vielen Fällen ist es sinnvoll durch eine Beratung zu klären, welche Formulierungen die richtigen sind. Mit notariellen Dokumenten sind Sie zudem sicher, dass diese tatsächlich beachtet werden und kein Formfehler bei bestimmten formbedürftigen Rechtsgeschäften vorliegt.

Rechtsanwalt und Notar Roland Horsten, Wetzlar


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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