Höhere Abfindung durch Betriebsratsgründung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Nach einer Kündigung hat der Arbeitnehmer häufig gute Chancen auf eine Abfindung, wenn er Kündigungsschutz hat und fristgerecht Klage einreicht. Bekannt ist, dass Betriebsratsmitglieder einen besonders starken Kündigungsschutz und dementsprechend gute Aussichten auf eine hohe Abfindung haben. Das Kündigungsschutzgesetz gibt aber auch vor, dass Arbeitnehmer bei einer Betriebsratsgründung ebenfalls besonders gut vor einer Kündigung geschützt sind. Mehr dazu erfahren Sie vom Kündigungsschutzexperten Anwalt Bredereck:


Mitgliedern eines Betriebsrats kann nur gekündigt werden, wenn ein zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund vorliegt und wenn der Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung erteilt. Lehnt der Betriebsrat die Zustimmung ab, muss der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht klagen und die fehlende Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzen lassen. 


Gibt es beim Arbeitgeber keinen Betriebsrat, haben Arbeitnehmer, die Vorbereitungshandlungen zur Betriebsratsgründung unternehmen oder zu einer Betriebsversammlung oder zur Bestellung eines Wahlvorstandes einladen, ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz. 


Droht einem Arbeitnehmer eine Kündigung durch einen Arbeitgeber, bei dem es keinen Betriebsrat gibt, kann jener seine Abfindungschancen deutlich erhöhen, wenn er bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit einer Betriebsratsgründung vornimmt. Allerdings gibt es dabei ethische Bedenken. Bei einer Betriebsratsgründung wirbt der Arbeitnehmer damit, sich für die Belange der Arbeitnehmer in Zukunft einsetzen zu wollen. Tut er das mit dem Hintergedanken oder dem Ziel, bessere Chancen bei einer Kündigungsschutzklage wegen einer zu erwartenden Kündigung bekommen zu wollen, spielt er der Belegschaft gegenüber zumindest nicht mit offenen Karten. Die damit einhergehenden ethischen Fragen und Bedenken muss jeder Arbeitnehmer mit sich ausmachen.


Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Betriebsratsgründung, verbessert das seine Abfindungschancen regelmäßig deutlich. Sein Sonderkündigungsschutz würde hohe Hürden für die Wirksamkeit der Kündigung setzen; der Arbeitnehmer hätte regelmäßig beste Chancen, eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen. Um die Risiken eines Prozessverlustes auszuschließen, wäre der Arbeitgeber vor Gericht regelmäßig bereit, eine entsprechend hohe Abfindung zu zahlen, damit der Arbeitnehmer einem Abfindungsvergleich zustimmt.


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, bei Betriebsratsgründungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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