Hohe Belastung – Pflegekraft erhält Berufsunfähigkeitsrente

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Das Landgericht Bückeburg hat eine große Versicherung verurteilt, an einen unserer Mandanten eine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen (Urteil vom 12.12.2017, Az. 2 O 123/16).

Unser Mandant war als Pflegefachkraft tätig. Wegen psychischer Probleme musste er diese Tätigkeit aufgeben. Er beantragte bei der Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente aus zwei Verträgen. „Anstatt jedoch zu zahlen, hat die Versicherung behauptet, unser Mandant habe beim Abschluss der Verträge nicht die Wahrheit über seinen Gesundheitszustand mitgeteilt“, so Rechtsanwalt Penteridis, der den Fall bearbeitet hat. Außerdem hat die Versicherung behauptet, unser Mandant sei gar nicht berufsunfähig. „Wir haben zunächst außergerichtlich versucht, die Sache zu klären. Ohne Erfolg“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Somit musste geklagt werden. Das Gericht hat die Versicherungsvertreter als Zeugen gehört und festgestellt, dass unser Mandant beim Abschluss des Vertrages nicht gelogen hat. „Ein medizinischer Sachverständiger hat zudem feststellen können, dass unser Mandant eindeutig berufsunfähig ist“, resümiert Rechtsanwalt Penteridis. Der Mandant erhält nun knapp 50.000 Euro Renten und Beitragserstattungen für die zurückliegenden Jahre. Außerdem muss die Versicherung monatlich knapp 1.600 Euro an unseren Mandanten zahlen.

„Der Fall zeigt, dass es sich in vielen Fällen lohnt, gegen Entscheidungen von Versicherungen vorzugehen“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht. „Ich berate und vertrete Sie bundesweit. Rufen Sie mich an.“

Nikolaos Penteridis

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Medizinrecht


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