Hormonspiralen – Schmerzensgeld bei unzureichender Aufklärung über Risiken möglich – Levonorgestrel

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Hormonspiralen: Risiken werden oft verharmlost – Bei unzureichender Aufklärung sind Schadensersatz und Schmerzensgeld möglich

Wieder einmal sind Hormonspiralen mit dem Wirkstoff Levonorgestrel in den Fokus geraten. Laut Medienbericht prüft die Europäische Arzneimittelbehörde, ob Hormonspiralen mit dem Wirkstoff Levonorgestrel das Risiko für psychische Erkrankungen erhöht. Demnach gibt es zahlreiche im Zusammenhang stehende Verdachtsfälle von Depression, Schlaflosigkeit und Panikattacken mit Hormonspiralen.

Bereits 2007 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Risikoangaben in die Produktinformationen der Hormonspirale Mirena® aufgenommen. Millionen Frauen verhüten mit Hormonspiralen die den Wirkstoff Levonorgestrel enthalten. Seit ihrer Markteinführung im Jahre 1995 wurde die Hormonspirale millionenfach und weltweit vertrieben.

Außer der meistverschriebenen Hormonspirale in Deutschland, der Mirena® aus dem Hause Bayer, sind in Deutschland auch noch Jaydess® und Kyleena® erhältlich. Alle drei Hormonspiralen werden von der Firma Bayer bzw. der Tochterfirma Jenapharm vertrieben und hergestellt und stehen für einen Umsatz von mehr als 45 Millionen Euro. Den Anfang machte die Mirena® Spirale, die bis 2004 von der Firma Schering vertrieben wurde. Gefolgt von der Jaydess® und zuletzt der Kyleena®, die erst im Mai 2017 auf den Markt kam. Auffallend ist, dass der Wirkstoff Levonorgestrel kontinuierlich reduziert wurde. Von Mirena® (10,4 mg) über Jaydess® (4,5 mg) hin zu Kyleena® (3,8 mg).

Unzureichende Aufklärung über Risiken 

Die Aufklärung über die bestehenden Risiken und erheblichen Nebenwirkungen der gegenständlichen Hormonspiralen, ist oftmals nur unzureichend. Dabei gibt es insbesondere Mängel auf Seiten der Gynäkologen, aber auch im Rahmen der Risikoaufklärung durch die Informationen der Hersteller. Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg klären Gynäkologen nur unzureichend über Verhütungsmethoden und deren Risiken auf. Hinzu kommt, dass der Beipackzettel betroffenen Patientinnen nur in 20 % der Fälle ausgehändigt wird. Stattdessen werden laut Untersuchung der Verbraucherzentrale oftmals die Risiken verharmlost, ungefährliche Alternativen verschwiegen und statt der Beipackzettel Werbebroschüren der Pharmaindustrie als Aufklärungsmaterial weitergeben. 

Kritik gibt es jedoch auch an den Broschüren die von Herstellen herausgegeben werden. Dort wird vielfach von einer „lokalen“ Wirkweise der Hormonspirale gesprochen. In dem Beipackzettel der Mirena® wird beispielsweise ausgeführt: „Die Wirksamkeit von Mirena basiert vorwiegend auf einem lokalen hormonellen Effekt in der Gebärmutter“ Es ist jedoch umstritten, ob diese Behauptung angesichts aktueller Untersuchungen und Forschungen aufrechterhalten werden kann. 

Kostenfreie Erstberatung und Prüfung der Ansprüche

Patientinnen, die vermuten von ihrem Gynäkologen/Gynäkologin nur unzureichend über die Risiken einer Hormonspirale aufgeklärt worden zu sein, oder sich auch durch die Informationen des Herstellers nur unzureichend unterrichtet fühlen, sollten die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Für eine kostenfreie Erstberatung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Dabei stehen geschädigten Patientinnen sowohl Schmerzensgeldansprüche, als auch Ansprüche auf Ersatz der sonstigen Kosten zu (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall).

Im Falle einer unzureichenden Aufklärung über die Risiken der Hormonspirale bzw. eines ggfls. fehlerhaften Medizinproduktes, sind die Folgen für die Patientinnen oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht –, weshalb die Sachverhalts- Aufklärung unbedingt eine objektive Herangehensweise erfordert, die wir Ihnen als Fachkanzlei für Medizinrecht in Hamburg, mit Zweigstellen in Berlin, München und Heidelberg bieten können. 

Sie können uns gerne per Telefon oder per E-Mail eine unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden – http://rae-bogdanow.de/online-anfrage – bzw. den Fragebogen „Hormonspirale“ – http://rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Hormonspirale.pdf – ausfüllen und uns per E-Mail, Post oder Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Die Erstüberprüfung Ihrer Ansprüche erfolgt absolut kostenfrei.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bogdanow & Kollegen – Hamburg, München, Berlin, Heidelberg



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