Ideale Arbeitsverträge – so geht’s! (für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Veraltete Arbeitsverträge und unwirksame Klauseln kosten den Arbeitgeber regelmäßig viel Geld. Dabei könnten Arbeitgeber mit ihren Arbeitsverträgen sehr viel besser da stehen, wenn sie nur einen simplen Tipp beherzigen würden.

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, wie Arbeitgeber Nachteile wegen veralteter Arbeitsverträge und unwirksamer Klauseln am sichersten vermeiden.

Wirksame Arbeitsverträge braucht man vor allem in der Krise: wenn Arbeitgeber, denen es wirtschaftlich schlecht geht, Mitarbeiter entlassen müssen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Arbeitnehmer nämlich gegen ihre Kündigungen klagen, und vor dem Arbeitsgericht alle möglichen Ansprüche geltend machen.

Dann kommt es oft vor, dass Arbeitgeber tausende Euro an ihre gekündigten Arbeitnehmer wegen verschiedener Ansprüche zahlen müssen, ein häufiges Beispiel: wegen unbezahlter Überstunden.

Bloß: Viele dieser Zahlungen wären mit aktuellen und wirksamen Arbeitsverträgen und Klauseln regelmäßig vermeidbar gewesen; im Fall der Überstundenvergütung hätte eine wirksame, rechtzeitig in den Arbeitsvertrag aufgenommene Ausschlussklausel genügt, um den Arbeitgeber vor hohen Nachforderungen zu bewahren!

Arbeitgebertipp: Ist Ihr Arbeitsvertrag überarbeitungsreif? Davon müssen Sie regelmäßig ausgehen, sofern er mehr als drei Jahre alt ist.

Zum einen liegt das an der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und zudem auch an den Erfordernissen und Besonderheiten der Coronakrise, beispielsweise betreffend die Kurzarbeit und das Homeoffice.

Mit einer rechtzeitigen Arbeitsvertragsberatung bei einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie für überarbeitete und aktuelle Arbeitsverträge sorgen, und langfristig hohe Kosten einsparen!

Mein diesbezügliches Angebot für Arbeitgeber:

Vereinbaren Sie über meine Kanzlei ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch mit mir. Darin besprechen wir:

  • welche möglichen Probleme es mit Ihren Arbeitsverträgen gibt;
  • ob ich bei Ihnen einen Handlungsbedarf sehe;
  • und was wir in Ihrem Fall tun können.

Gemeinsam klären wir, ob eine grundsätzliche Überarbeitung Ihrer Arbeitsverträge erforderlich ist, oder ob sich Ihre Verträge mit kleinen Veränderungen optimieren lassen.

Falls nötig, übersende ich Ihnen ein, zunächst ebenfalls kostenloses und unverbindliches, Angebot, einschließlich eines Ablaufplans und eines Kostenplans für die Überarbeitung Ihrer Arbeitsverträge.

Das Ziel: Wirksame Arbeitsverträge, die Ihnen in der Krise Geld einsparen, welches Sie mitunter für teure Prozesse und Abfindungen ausgeben müssten, und: kalkulierbare Kosten.

Handeln Sie jetzt! Denn: In der Krise ist es meist zu spät, und eine sinnvolle Arbeitsvertragsberatung ist dann kaum mehr möglich.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag? Wollen Sie Ihre Arbeitsverträge überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten lassen?

Das Ersttelefonat hierzu ist bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie in seiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an und vereinbaren Sie einen Telefontermin mit Fachanwalt Bredereck.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und bei der Überprüfung von Arbeitsvertragsklauseln.


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