Ideo Labs GmbH – Abo-Falle (Premium-Mitgliedschaft) mit click-and-date.de

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Das Problem

Viele Portale im Internet werben mit diskreten Seitensprungmöglichkeiten oder einfachen Dates zur Freizeitgestaltung.

Leider sind die Mitgliedschaften häufig mit Vorsicht zu genießen. Viele Anbieter, unter anderem die Ideo Labs GmbH, bieten beispielsweise auf dem Portal click-and-date.de sehr günstige Probemitgliedschaften an.

Nach einer bestimmten Zeit wandeln diese sich jedoch in deutlich teurere Premium-Mitgliedschaften um. Und dies teilweise, ohne den Kunden auch nur darüber zu informieren.

So entsteht eine sogenannte Abo-Falle. Darüber hinaus werden dem Kunden der Widerruf und die Kündigung übermäßig erschwert und häufig sogar schlicht zurückgewiesen.

Gerade bei einer längeren Laufzeit kommen auf diese Weise schnell Beträge von mehreren hundert Euro zusammen.

Sofern man die Zahlung verweigert, drohen die entsprechenden Anbieter selbst oder beauftragte Inkassounternehmen sehr schnell drastische Maßnahmen an. Dies geschieht vor allem, um den Betroffenen einzuschüchtern und so zur Zahlung zu bewegen. Denn eine Rechtsgrundlage für die Zahlungspflicht besteht häufig gar nicht.

Dennoch versuchen die Anbieter dadurch eine Drohkulisse aufzubauen und den Betroffenen so zur Zahlung zu veranlassen. Sei es aus schlichter Genervtheit, aus Scham, vermeintlich schlechtem Gewissen oder Sorge um die eigene Bonität.

Eigenes Vorgehen gegen die Forderung

Auch, wenn es schwer fällt: Als Betroffener sollten Sie zunächst möglichst ruhig bleiben und folgendermaßen aktiv gegen die Forderung vorgehen:

Sie sollten ein entsprechendes Schreiben an die im Impressum des jeweiligen Portals angegebene Adresse richten und dies, am besten per Einwurfeinschreiben, versenden. Diese Schreiben sollte Ihre Daten (beispielsweise Benutzername/Mitgliedsnummer, Name, E-Mail-Adresse) und das Datum enthalten.

Darüber hinaus sollten Sie in diesem Schreiben unter anderem:

  1. Die Einzugsermächtigung widerrufen und etwaig eingezogene Beiträge zurückfordern.
  2. Den Vertragsschluss an sich widerrufen. Hierbei ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, daß das 14-tägige Widerrufsrecht erst zu laufen beginnt, wenn Sie entsprechend belehrt wurden. Dies ist in vielen Fällen noch nicht der Fall gewesen.
  3. Den Vertragsschluss zusätzlich wegen Täuschung anfechten.
  4. Hilfsweise die außerordentliche und hilfsweise die ordentliche Kündigung erklären.
  5. Eine 14-tägige Frist setzen, bis zu welcher Ihr Vertragspartner zu bestätigen hat, daß keine Forderungen bestehen.

Darüber hinaus sollten Sie hinsichtlich der Rückbuchung bereits gezahlter Beträge mit Ihrer Bank in Kontakt treten.

Anwaltliche Hilfe

Sofern Ihr Schreiben nicht den gewünschten Erfolg erzielt, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren.

Wir konnten schon anderen Betroffenen helfen und die Forderungen abwehren. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Darüber hinaus fordern wir die Gegenseite zur Erstattung unserer Kosten auf, sodass für Sie häufig keine oder nur anteilige Kosten entstehen.

Auf diesem Weg können Sie eine etwaige Belastung Ihrer Rechtsschutzversicherung vermeiden.

Gerne unterstützen wir Sie auch in allen anderen Bereichen des Internetrechts.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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