IDO Interessenverband wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fehlender Grundpreisangaben

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Schreiben des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. aus Leverkusen, der als Abmahner wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht auftritt.

Der IDO Verband ist bekannt für das Verschicken von Abmahnungen an Großhändler, welche ihre Produkte auf der Plattform „eBay.de“ vertreiben. Diese halten nach Ansicht des IDO die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein. Insbesondere rügt der IDO:

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
  • Fehlen der gesetzesmäßigen Widerrufsbelehrung
  • fehlerhafte Angaben zur Rückerstattung
  • fehlende OS-Links
  • nicht klickbare OS-Links
  • unzureichende Angabe der Lieferfristen
  • irreführende Angaben zum Versand („Einschreiben versichert“)
  • irreführende Angaben zum Versand ins Ausland („Auslandsversandkosten auf Anfrage“)
  • unzureichende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss

und sieht in diesem Verhalten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.

Durch die Schreiben wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist regelmäßig beigefügt. Daneben können auch Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen enthalten sein. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem durch den IDO im Schreiben hoch bezifferten Gegenstandswert.

Aktuelles Schreiben:

Durch ein aktuelles Schreiben machte der IDO e. V. nun Ansprüche aus solchen Erklärungen geltend. Angeblich habe der Betroffene widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist gemacht. Zum einen gebe der eBay-Händler an, dass die Widerrufsfrist 30 Tage betrage. Zum anderen aber nenne er eine Widerrufsfrist von einem Monat. Da nur jeder zweite Monat (außer der Februar) 30 Tage habe, handele es sich hierbei um widersprüchliche Angaben. Zudem soll der Abgemahnte keine Angaben zum Grundpreis gemacht haben, obwohl er Produkte verkaufe, dessen Preise sich nach dem Volumen bemessen. Hierin sieht der IDO Verstöße gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Deshalb verlangt der IDO die Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche dem Schreiben als Entwurf beiliegt. Zudem fordert der IDO die Aufwandserstattung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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