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Ihr Recht als Anleger

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
In jüngerer Vergangenheit gab es zahlreiche Beispiele dafür, wie Anleger erhebliche Verluste erlitten haben. Häufig waren diese jedoch nicht nur auf die Marktlage, sondern auch darauf zurückzuführen, dass die Anleger vom Wertpapierdienstleister falsch beraten wurden oder sie sich in die Hände unseriöser Finanzberater gegeben haben. Zahlreiche enttäuschte Kapitalanleger ließen sich von den Hochglanzprospekten täuschen oder vertrauten auf Renditen, die unrealistisch waren.

Zu den größten Anlagebetrugsfällen der Nachkriegsgeschichte gehören die Vorgänge um die Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH sowie der dramatische Verlust zahlreicher Anleger nach dem Crash der Medienfirma EM.TV, als mit falschen Umsatzzahlen getrickst wurde.

[image]Schadensersatz für Phoenix- und EM.TV-Geschädigte

Insgesamt sind ungefähr 30.000 Anleger von dem Phoenix Zusammenbruch betroffen. Phoenix vertrieb den "Phoenix Managed Account", eine fondsähnliche Anlagekonstruktion. Die Kontounterlagen wurden jahrelang manipuliert. Ein Großteil der Anlagegelder ist nicht mehr vorhanden. Nun sind die Träume vom risikolosen Gewinn geplatzt: Phoenix ist pleite. Ob die Anleger etwas von ihren schätzungsweise 800 Millionen eingezahlten Euro wieder sehen werden, ist völlig offen. In rechtlicher Hinsicht stellen sich für die geschädigten Anleger Fragen zum Insolvenzverfahren der Phoenix GmbH sowie zu Ansprüchen gegen Vertriebsgesellschaften, Vermittler oder Anlageberater. Zudem gilt es, die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfen und Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) anzumelden.

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2005 (Az.: II ZR 287/02) in Sachen EM.TV entschied das Gericht auf Schadensersatz zugunsten der Anleger wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch falsche Ad-hoc-Angaben zu Unternehmenszahlen.

 


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Foto(s): ©iStockphoto.com

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