Ihr Recht auf Urlaub von der Arbeit

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Sommer ist Urlaubszeit – welche Rechte stehen Arbeitnehmern bezüglich des Urlaubs zu?

Oft gibt es Streit bezüglich des Urlaubs. Dabei sind viele Streitpunkte bereits arbeitsrechtlich klar geregelt.

Anspruch auf Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen jährlich (bei einer 6-Tage Woche). Arbeitet man weniger als 6 Werktage die Woche, ist der Urlaub anteilig zu gewähren.

Antrag und Genehmigung

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber darüber, wann er einem Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Dabei müssen aber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Gegen die Urlaubsgewährung können bspw. betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter stehen.

Dringende betriebliche Belange können bspw. dann bestehen, wenn zu der gewünschten Urlaubszeit ein besonderer Personalbedarf besteht (Weihnachtsgeschäft, Saisongeschäft ...). Wie schnell ein Arbeitgeber über den Urlaubsantrag entscheiden muss, ist nicht geregelt. Hier kommt es darauf an, ob es im Betrieb ein festes Schema gibt, nach dem der Urlaub gewährt wird. Das LAG Düsseldorf hat bspw. in einem Urteil entschieden, dass nach einem Monat der Urlaub als vom Arbeitgeber als gewährt gilt.

Aber Vorsicht – Arbeitnehmer dürfen sich nicht selbst beurlauben und einfach der Arbeit fernbleiben, dies könnte zur Kündigung führen. Vielmehr sollte im Streitfall ein Anwalt zurate gezogen werden und notfalls der Urlaubsanspruch eingeklagt werden.

Was passiert, wenn mehrere Kollegen gleichzeitig Urlaub beantragen?

Zunächst einmal muss dann der Arbeitgeber entscheiden, nach welchen Kriterien er den Urlaub gewährt. Dabei muss der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. So können bspw. Eltern von schulpflichtigen Kindern in den Ferien vorrangig berücksichtigt werden. Entscheidend kann auch sein, ob der Ehepartner bspw. nur zu einer bestimmten Zeit Urlaub machen kann. Keinesfalls darf der Arbeitgeber den Urlaub nach Sympathie verteilen.

Muss ich im Urlaub für meinen Chef erreichbar sein?

Die Antwort lautet selbstverständlich Nein. Sie brauchen im Urlaub weder per Handy noch per E-Mail auf dienstliche Anfragen zu antworten. Aufgrund des Urlaubsanspruchs können Sie Ihre Freizeit selbstbestimmt nutzen, dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits in mehreren Urteilen entschieden.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn Sie im Urlaub erkranken, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung und somit auch auf eine Gutschrift der Urlaubstage. Wichtig ist aber, dass Sie die Krankheit auch in Ihrer Urlaubszeit direkt dem Arbeitgeber melden und schnellstmöglich eine ärztliche Bescheinigung einsenden. Der Arbeitgeber muss auch Atteste ausländischer Ärzte anerkennen. Er darf diese nicht ohne Weiteres anzweifeln oder eine amtsärztliche Untersuchung fordern. Sie dürfen aber die Krankheitstage nicht einfach an Ihren geplanten Urlaub anhängen, vielmehr müssen Sie dann erneut Urlaub beim Arbeitgeber beantragen.

Besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch während des Urlaubs Ihr Entgelt fortzuzahlen. Ein zusätzliches Urlaubsgeld gibt es in der Regel aber nur mit Tarifvertrag oder aufgrund freiwilliger Leistung des Arbeitgebers. Darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch. Hat der Arbeitgeber jedoch in der Vergangenheit ohne Vorbehalt ein solches Urlaubsgeld gewährt, muss er dieses regelmäßig auch für die Zukunft zahlen, da in solchen Fällen regelmäßig eine betriebliche Übung entstanden ist.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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