Ihr Recht auf warmes Wasser – auch im Sommer

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Warmes Wasser ist Ihr Recht, auch bei Hitze! Erfahren Sie, wie Sie bei Ausfall rechtlich vorgehen können und sichern Sie Ihre Wohnqualität.

Warmes Wasser in Ihrer Wohnung ist kein Luxus, sondern ein grundlegendes Mieterrecht, das ganzjährig gewährleistet sein muss. Die Gerichte, wie etwa das Landgericht Fulda, betonen, dass Vermieter auch bei hohen Außentemperaturen im Sommer die Warmwasserversorgung sichern müssen. Doch was tun, wenn plötzlich nur noch kaltes Wasser fließt?

Die Pflicht des Vermieters

Ein Vermieter ist nicht nur verpflichtet, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten, sondern auch speziell die Versorgung mit Warmwasser sicherzustellen. Dies umfasst eine kontinuierliche Versorgung mit Wasser, das mindestens zwischen 40 und 50 Grad Celsius warm ist. Sinkt die Temperatur darunter, kann dies nicht nur Ihren Alltag stören, sondern gibt Ihnen auch das Recht, die Miete um 7,5 % zu mindern.

Was tun bei Ausfall der Warmwasserversorgung?

Der Ausfall der Warmwasserversorgung im Sommer ist kein geringeres Problem als im Winter. Gerade in der warmen Jahreszeit ist Körperhygiene besonders wichtig, da der Körper mehr schwitzt. Fällt das Warmwasser aus, beeinträchtigt dies erheblich Ihre Lebensqualität und Gesundheit.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Fulda (Beschluss vom 05.01.2018 - 5 T 200/17) stellt klar, dass Mieter nicht hinnehmen müssen, kurzfristig auf warmes Wasser zu verzichten und notfalls eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erzwingen können. Dies verdeutlicht, wie ernst Gerichte die kontinuierliche Versorgung mit Warmwasser nehmen.

Ihr Recht durchsetzen

Wenn Sie feststellen, dass die Warmwasserversorgung unzureichend ist, sollten Sie zunächst Ihren Vermieter informieren und um schnelle Behebung bitten. Reagiert dieser nicht, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Hier kommt oft eine einstweilige Verfügung ins Spiel, die es ermöglicht, schnell und effektiv Ihr Recht durchzusetzen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Als Ihr Rechtsanwalt kann ich Sie in solchen Situationen unterstützen. Von der ersten Kommunikation mit dem Vermieter über die formgerechte Anmeldung Ihrer Mietminderung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Gerichtsverfahren stehe ich Ihnen zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Recht auf eine angemessene Warmwasserversorgung gewahrt bleibt und Sie die Wohnqualität erhalten, die Sie verdienen.

Fazit

Lassen Sie sich nicht von einem Warmwasserausfall Ihre sommerliche Wohnfreude trüben. Sie haben Rechte – und diese sind durchsetzbar. Kontaktieren Sie mich, um in solchen Fällen nicht nur juristisch korrekt, sondern auch mit dem nötigen Nachdruck zu handeln. Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden sollten zu keiner Jahreszeit Kompromisse erfordern.

Foto(s): Dirk Richter

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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