Ihre Rechte und Möglichkeiten als Geschädigte(r) von Sexualstraftaten

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Sie oder ein naher Angehöriger sind Opfer einer Sexualstraftat geworden? In diesem Beitrag zeige ich Ihnen kurz und knapp welche Wege Sie gehen können.

Zunächst ist es sehr nachvollziehbar, dass es sich bei dem Thema in der Regel um ein äußerst schmerzhafter und schwieriger Sachverhalt handelt. Daher ist es ratsam den Weg nicht alleine zu gehen und sich sowohl rechtliche als auch psychologische Hilfe zu holen. 

Als Geschädigter sexueller Gewalt haben Sie in Deutschland in vielen Fällen das Recht auf einen kostenlosen Opferanwalt, weshalb Sie sich am besten einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens aussuchen sollten, bei dem Sie sich sehr wohl und gut aufgehoben fühlen und der Ihnen als Beistand bestellt werden kann.

Für eine Erstberatung bei einem Anwalt, vergibt  der Weiße Ring Gutscheine, die Sie bei einem Anwalt Ihrer Wahl einlösen können. Am Besten handelt es sich dabei um einen Anwalt für Strafrecht bzw. Opfervertretung.

Der Erste Schritt ist das Erstatten einer Strafanzeige. Da dieser Schritt sicherlich nicht einfach ist, können Sie sich dabei auch der Hilfe eines Anwaltes oder einer Anwältin bedienen. Bei einer polizeilichen Vernehmung müssen Sie nicht alleine hingehen, sondern können sich von einem Anwalt oder einer Anwältin begleiten lassen. 

Nach der polizeilichen Vernehmung ist der größte Schritt getan. Die Polizei schaut dann, welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen getroffen werden müssen. So können beispielsweise Beweise gesichert und weitere Zeugen vernommen werden. Auch der oder die Beschuldigte erhält anschließend Gelegenheit zur Stellungnahme.

Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft ob eine Anklage erhoben wird.

Wenn dies der Fall ist und auch das Hauptverfahren eröffnet wird, gibt es einen oder mehrere Termine vor Gericht. Zu dem Gerichtstermin werden Sie in der Regel als Zeuge geladen. Ob es dann tatsächlich zu einer weiteren Vernehmung Ihrer Person vor Gericht kommt, hängt u.a. davon ab ob der Beschuldigte sich geständig einlässt. 

Als Geschädigte(r) haben Sie die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger(in) anzuschließen.  Hierbei können Sie sich auch wieder anwaltlich vertreten lassen. So sind Sie an dem gesamten Verfahren beteiligt und werden über alle Geschehnissen informiert. Zudem haben Sie Akteneinsicht und Anwesenheit- sowie Fragerechte. 

Zusätzlich haben Sie das recht auf eine sozial-psychologische Begleitung während des gesamten Verfahrens. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin kann ein entsprechender Antrag stellen. 

Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit Schadensersatz- und Schmerzensgeld geltend zu machen (Adhäsionsverfahren). Auch hierbei ist es ratsam sich anwaltliche Hilfe zu holen.

Insgesamt ergibt sich einer Vielzahl an Möglichkeiten und Rechte die Sie als Geschädigte(r) einer Sexualstraftat haben! Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an. Wir helfen gerne.

Foto(s): Nadine Antoinette Kramer

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