Strafbefehl erhalten?

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Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung wegen einer Straftat gleich, ohne dass es je zu einer Hauptverhandlung bzw. Anhörung vor Gericht gekommen ist und kann auch eine Eintragung in das Führungszeugnis bedeuten. 

Daher kann es in manchen Fällen sehr sinnvoll sein gegen den Strafbefehl vorzugehen. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls Einspruch einzulegen. 

Nach dem Einspruch gibt es eine Hauptverhandlung vor Gericht, wo  auch Zeugen geladen und weitere Beweismittel vorgetragen werden können.

Erfahrungsgemäß gibt es in einem Strafbefehlsverfahren häufiger mal einen sonst so seltener Freispruch, nachdem endlich der Angeklagte seiner Sicht der Dinge darstellen konnte und auch die Zeugen vor Gericht gehört worden sind. Denn ein Sachverhalt stellt sich in einer realen Hauptverhandlung manchmal ganz anders da, als wie es sich aus der Akte ergeben hat.

Gerade in den Fällen, wo Sie meinen der Sachverhalt aus dem Strafbefehlt ist so nicht richtig dargestellt worden, kann der Einspruch sich lohnen.

Vor dem Einspruch ist es jedoch sehr ratsam einen Rechtsanwalt für Strafrecht bezüglich einer Beratung zu kontaktieren um sich über die Erfolgschancen in Ihrem Fall zu informieren. Denn der Einspruch birgt auch Risiken und ist nicht immer Gewinnbringend. So gilt zum Beispiel NICHT das Verschlechterungsverbot, es kann also auch schlimmer werden. 

Wir prüfen gerne für Sie ob der Einspruch Sinn macht. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns!

Foto(s): Nadine Antoinette Kramer

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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