Illegale Autorennen – Strafbarkeit seit 2017

  • 1 Minuten Lesezeit

Seit Mitte des Jahres 2017 werden Straßenrennen nunmehr als Straftat gem. § 315d StGB geahndet. Anstoß zur Einführung des Straftatbestandes waren illegale Autorennen in der „Raser-Szene“. Vor der Einführung des Straftatbestandes wurden diese Rennen lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Jetzt droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Wird bei dem Wettbewerb Leib und Leben eines anderen Menschen oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet, erhöht sich die Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Verursachen die Handelnden dabei den Tod eines Menschen oder die schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gesundheitsschädigung einer Großzahl von Menschen, verdoppelt sich das Höchstmaß der Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Zu beachten ist dabei, dass bei dem Versterben eines Menschen als Folge des Straßenrennens eine Verurteilung wegen Mordes möglich ist. Dies Möglichkeit basiert auf der neusten Rechtsprechung bezüglich der Raserfälle in Berlin. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass der Unfallverursacher den Unfallhergang als möglichen Geschehensablauf erkennt und die Gefahr für sich selbst als gering einschätzt, dabei jedoch die Gefahr des Todes für andere hinnimmt.

Zwei Besonderheiten sind bei dem neuen Straftatbestand zu beachten:

1. Ein Rennen gegen sich selbst ist ebenfalls strafbar.

Dabei kommt es darauf an, ob der Fahrer die Absicht hat die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen und an die Grenzen des technisch Möglichen zu kommen.

2. Auch spontane Rennen fallen unter den Tatbestand.

Es ist somit nicht erforderlich, dass man sich im Vorhinein zu einem Rennen verabredet hat.  Jedes schlüssiges Verhalten, welches auf die Bereitschaft zu einem solchen Rennen erkennen lässt, ist dabei ausreichend.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Ponwenger

Beiträge zum Thema