Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss – Waldorf Frommer – Ender’s Game

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Derzeit hat die Constantin Film Verleih GmbH die Waldorf Frommer mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beauftragt. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz und Anwaltskosten. Gegenstand der Abmahnung ist „Ender's Game".

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach Filesharing

  • Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
  • Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
  • Betroffenes Werk: Ender's Game

Zum Hintergrund der Abmahnung

Oft sind betroffene Internetanschlussinhaber wegen des Erhalts eines Abmahnschreibens überrascht, da sie sich nicht in der Verantwortung sehen. Derzeit besteht aber eine Vermutung dahingehend, dass der Anschlussinhaber persönlich für die vorgeworfene Rechtsverletzung verantwortlich ist.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst Ruhe bewahrt und verstanden werden, welche Ansprüche tatsächlich im Raum stehen.

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kann jedenfalls nicht automatisch als Abzocke oder Betrug eingeordnet werden. Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen. Ganz anders sieht es hingegen aus, soweit es um die Höhe bzw. den Umfang der jeweiligen Ansprüche geht.

Tatsächlich muss der betroffene Anschlussinhaber sich verdeutlichen, dass es in erster Linie nicht um den zugegebenermaßen oft hohen Zahlungsanspruch geht. Summen mehrerer hundert bis über tausend Euro sind nicht ungewöhnlich, aber eben auch zu hinterfragen. Denn der Zahlungsanspruch kann im Einzelfall nicht oder nur teilweise zustehen.

Viel wichtiger ist hingegen der Unterlassungsanspruch. Dieser ist nämlich sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.

In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer - grundsätzlich lebenslang bindenden - Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.

Aber auch in finanzieller Hinsicht kommt dem Unterlassungsanspruch wegen seines üblicherweise hohen Gegenstandswertes - jedenfalls in Unterlassungsverfahren und bei einer einstweiligen Verfügung - einige Bedeutung zu. Die aus einem solch hohen Gegenstandswert folgenden Anwalts- und Gerichtskosten lassen eine Abmahnung schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Losgelöst von der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers kann daher durchaus empfehlenswert sein, die Unterlassungsansprüche zu erfüllen, rein vorsorglich, um Kostenrisiken im Bereich mehrerer tausend Euro auszuschließen.

Beachten Sie aber, dass Sie in keinem Fall die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben sollten. Die originale Unterlassungserklärung stellt im Regelfall ein Schuldanerkenntnis dar. Raten können wir stattdessen zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Die Formulierung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollte nach Möglichkeit durch einen Anwalt erfolgen, da Fehler hier schnell finanzielle und rechtliche Nachteile mit sich bringen.

Im Anschluss kann dann der Zahlungsanspruch einer umfassenden Würdigung unterzogen werden. Selbst in Fällen, in denen eine vollständige Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß besteht, sollte aber zumindest versucht werden, über den Zahlungsbetrag zu verhandeln.

Auch wenn sich durch die seit dem 01.10.2013 die Ausgangslage nach einer Abmahnung jedenfalls aus Kostensicht etwas gebessert hat, so raten wir aufgrund der komplexen Materie nach wie vor dazu, eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es geht nun nicht mehr vorrangig um die Höhe der jeweiligen Ansprüche, sondern die sekundäre Darlegungslast rückt auch in Anbetracht der Entwicklung in der Rechtsprechung viel mehr in den Fokus.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7
85354 Freising

Tel. 08161 48690
Fax. 08161 92342

Internet: http//internetrecht-freising.de
E-Mail: abmahnung@rae-altersberger.de


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