Immobilienbetrug und Schrottimmobilien - Hilfe für Betroffene

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In Zeiten der Krise sucht der auf Sicherheit bedachte Anleger einen festen Boden in Sachen Kapitalanlage. Traditionell und alt bewährt scheinen besonders Immobilien, die unter den Deutschen eine hohe Beliebtheit genießen. Doch auch in diesem Anlagesegment ist Vorsicht geboten, mahnt der Anlegerschützer Dr. Jan Finke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der IVA Rechtsanwalts AG. Gerade in der jetzigen Phase, in der immer mehr Bürger eine Entwertung ihres Vermögens befürchten, boomt der Handelt mit Immobilien und damit auch der Immobilienbetrug. Dass hier nicht immer alles Gold ist, was glänzt, mussten viele Anleger bereits selbst erfahren.

Steuersparmodelle als Verkaufsargument

Der Handel mit Immobilen findet regen Absatz.  Immer mehr Anleger entscheiden sich auf der Suche nach einer geeigneten Kapitalanlage, welche gleichzeitig als Altersvorsorge dienen soll, für den Erwerb einer Immobilie. Da kommt ein Objekt, welches sich durch Steuervorteile und Mieteinnahmen nahezu von alleine trägt, gerade richtig. Mit diesen Verkaufsargumenten locken dubiose Vertriebe ihre Kunden bundesweit.

Keine Zweifel auf dem Weg zum Abschluss

Um die mit einer Investition verbundenen Zweifel zu beseitigen, nutzen Vermittler oftmals unübersichtliche Rechenbeispiele, die dem Kunden aufzeigen, dass der Traum von der eigenen Immobilie auch gänzlich ohne Eigenkapital möglich sei. Die Immobilien trügen sich, so wird es dem Kunden erzählt, durch Miteinnahmen sowie Steuereinsparungen praktisch von alleine. Tatsächlich entstehen für den Kunden oft Kosten, die die Belastungsgrenze übersteigen. Durch routinemäßige und geübte Verkaufsgespräche wird der Kunde von der Immobilie in einem Maße überzeugt, dass unmittelbar im Anschluss ein Kaufvertrag unterzeichnet wird, ohne dass der Erwerber die Immobilie überhaupt gesehen hatte.

Doch sind die Kaufverträge erst einmal unterschrieben, zeigt die Immobilie ihr wahres Äußeres. Von Ruinen bis Schrott ist alles dabei.

Handlungsmöglichkeiten für Opfer von Schrottimmobilien und Immobilienbetrug

Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung des Immobilienerwerbs liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie, die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Aufklärungspflicht nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen.

So wurden in einigen uns bekannten Fällen Immobilien an Kunden verkauft, die bereits die ersten Kreditraten nur mit Mühen und Not aufbringen konnten. Für Betroffene bleibt oftmals nichts anderes übrig, als der Weg in die Verbraucherinsolvenz.

Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern und Opfern von Immobilienbetrug nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Schrottimmobilien und Immobilienbetrug stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag\Schrottimmobilien gerne zur Verfügung.


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