Immobilienkauf Spanien – Rechtssicherheit und Transparenz Teneriffa, Gran Canaria, Barcelona, Madrid

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Der Immobilienkauf auf den Kanarischen Inseln ist von juristischen Besonderheiten geprägt.

Anders als in Katalonien (Barcelona, Sitges) existiert beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie nicht das Dokument – Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad). Es gibt nur noch die Verantwortlichkeitserklärung.

Steuerlich ist der Immobilienkauf auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura oder anderen Kanarischen Inseln mit 6,5 % Grunderwerbsteuer günstiger als in Barcelona, wo Sie 10 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis zahlen.

Tipp: Beim Neukauf sind auf den Kanarischen Inseln statt der Grunderwerbsteuer 7 % Umsatzsteuer (IGIC) zu zahlen und 1 % Dokumentensteuer (Stand 01.01.2020).

Beachten Sie, dass vor jedem Immobilienkauf und jeder Unterschrift der Grundbuchauszug zu prüfen ist. Es sollten keine Lasten bestehen und auch keine steuerlichen Vormerkungen (afecciones fiscales), für die die Immobilie haften kann.

In ganz Spanien gilt der Verbraucherschutz und beim Neukauf einer Immobilie muss das königliche Dekret 515/1989 eingehalten werden:

Mindestangaben:

  • Lageort der Immobilie
  • Daten des Verkäufers
  • genaue Beschreibung und Quadratmeterangabe der Immobilie
  • Leistungsverzeichnis (memoria de calidades)
  • Kaufpreis mit genauer Beschreibung der Rücktrittsmöglichkeiten

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