Immobilienkauf Spanien Vertragsruecktritt wg Baumangel

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Immobilienkauf Spanien Ruecktritt wegen  Baumaengel vor dem Notartermin

Cuerpo cierto Klausel verhindert Vertragsruecktritt ?
 
 Stand: 25.9.2022
Unser Service auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura u.a. - Vollabwicklung Immobilienkauf mit Rechtssicherheit

In der Praxis haeufig ist der Fall, dass eine Immobilie besichtigt wird und ein privater Kaufvertrag geschlossen wird und dann wird erst unsere Rechtsanwaltskanzlei zur rechtlichen und steuerlichen Immobilienkaufabwicklung, zu spaet, eingeschaltet und wir empfehlen, vor dem Notartermin eine technische Baumangelkontrolle durch unseren Hausarchitekten, und es stellt sich heraus, dass hinter einem Schrank ein grosser Mauerriss gefunden wird und erhebliche Feuchtigkeitsschaeden. Dann stellt sich die Frage, kann der Käufer noch den Kaufvertrag aufloesen, wegen schwerer Maengel ?

Bei schweren Maengeln ist die Vertragsauflosung moeglich, diese muessen die Bewohnbarkeit der Immobilie beeinflussen.

Doch Vorsicht ist geboten, zu achten auf die Klauselierung des privaten Kaufvertrages, denn in diesem Vertrag koennen wesentliche Einschraenkungen vereinbart werden, die die Vertragsaufloesung oder den Ruecktritt fuer den Käufer der Immobilie unmoeglich machen.

Im vorliegenden Fall wurde vereinbart, dass der Käufer die Immobilie als „cuerpo cierto“ kauft und der Verkäufer teilt dem Käufer mit, dass er damit alle Maengel hinnehmen muss.

Der Cuerpo cierto findet sich in spanischen Immobilienkaufvertraegen, auch notariellen Kaufvertraegen, haeufig, und ist gleichwohl nachteilig fuer den Käufer, jedoch besagt der Art.1471 CC (spanisches Zivilgesetzbuch), dass eine Quadratmeterabweichung zu keiner Kaufpreisminderung fuehrt, sondern die verminderten Quadratmeter zu akzeptieren sind. Er fuehrt damit zu keinem Gewaehrleistungsausschluss und der Käufer kann die Vertragsaufloesung geltend machen, trotz cuerpo Cierto Vertragsklausel.
 TIPP:_Um solche Situationen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen unsere Betreuung zum Immobilienkauf in Spanien (Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Katalonien (Figueres, Roses, Cambrils, Tarragona, Barcelona, Valencia,  Denia, Andalusien, Cadiz, Malaga) von Beginn an.

Wenn Sie eine Immobilie gefunden haben, kontaktieren Sie uns und wir fuehren zunaechst
 1. Eine rechtliche Vorkontrolle durch, und nur wenn diese positiv verläuft

2. Erstellung des zweisprachigen privaten Kaufvertrages mit Schutzklauseln fuer den Käufer

3. Technische Vorkontrolle mit dem Hausarchitekten

4.  und dann schliesslich erfolgt erst der Notartermin zum Eigentumserwerb.

Nachfolgend wickeln wir alle Behoerdenummeldungen und steuerlichen Belange fuer Sie ab, und im Vorfeld besorgen wir Ihnen Ihre NIE, notwendig fuer den Immobilienkauf in Spanien.



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