Influencer-Marketing: Fliegender Gerichtsstand im UWG abgeschafft

  • 2 Minuten Lesezeit

Der sogenannte „fliegende Gerichtsstand“ im Internet ist für bei Wettbewerbsverstöße im Internet abgeschafft.

Was heißt das genau?

Gegen Wettbewerbsverstöße im Internet und in anderen Telemedien konnte bisher ein Mitbewerber bundesweit im Rahmen des "fliegenden Gerichtsstands" vorgehen. Er konnte sich also das Landgericht aussuchen, bei dem er gegen den vermeintlichen Verstoß vorgehen wollte.

Laut § 14 II UWG a.F. war das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen worden ist. Gemeint ist dabei die Handlung, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Bei Werbung auf Instagram, aber auch bspw. Online-Shops wurde angenommen, dass eine Handlung bundesweit vorgenommen wurde, so dass sich der Kläger sein Gericht in frei wählen konnte. Denn zuständig waren damit praktisch alle Landgerichte in Deutschland. Dies konnte dazu führen, dass ein Gericht ausgewählt wurde, dessen frühere Rechtsprechung vermeintlich vorteilhaft für den Kläger war oder er testete verschiedene Gerichte aus, um auszuloten, welches Gericht eher für ihn entschied.

Dies konnte zu einer Benachteiligung des Klagegegners führen.

Dieses Problem hat auch der Gesetzgeber erkannt und im vergangenen Jahr darauf reagiert.

Neuregelung im § 14 II 3 UWG

Am 2. Dezember 2020 trat die Neuregelung des § 14 UWG in Kraft. Demnach gilt fortan für Handlungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien, also für Handlungen im Internet, dass das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Der Kläger kann sich somit nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht er entsprechend klagt, sondern ist auf bestimmtes Gericht festgelegt. Bei Influencern ist dies das Landgericht des Wohnortes. Sollte entsprechend gegen eine Gesellschaft vorgegangen werden ist das Gericht des Standortes zuständig.

Unser Tipp:

Die Neuregelung des § 14 UWG hat nunmehr etwas Ruhe in die Jagd nach dem vermeintlich „besten“ Gericht gebracht und bietet Influencern einen gewissen Schutz vor einer willkürlichen Gerichtswahl. Influencer sollten nunmehr für sich selbst ausloten, welches Gericht den nunmehr möglichst die für sie interessengerechtesten Urteile fällt. Möglicherweise macht es hier durchaus Sinn darüber nachzudenken, den Erstwohnsitz bzw. die Geschäftsadresse entsprechend in einen entsprechenden gerichtlichen Zuständigkeitsbereich zu verlagern.

Mehr Infos auch im Video.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sternTV, WDR etc.). 

Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Medien-, Urheberrecht-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.
Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen. Die Kanzlei unterhält ebenfalls Kanäle auf Instagram, YouTube, Twitch etc.

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