Informationsblatt und Vertragsmuster für die Praxis - Rechte und Pflichten der Trainer

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Trainervertrag =  i.d.R. Arbeitsvertrag nach § 611 a BGB 

 

In der überwiegenden Anzahl der Fälle handelt es sich bei einem Vertrag zwischen einem Sportverein und einem Trainer – egal ob dieser mündlich oder schriftlich geschlossen wurde – um einen Arbeitsvertrag.

 

 

§ 611 a BGB definiert den Arbeitsvertrag wie folgt:

 

§ 611 a BGB

Arbeitsvertrag

 

(1) 1Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. 2Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. 3Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. 4Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. 5Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. 6Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

(2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung  verpflichtet.

 

Der Trainer schuldet daher primär eine Arbeitsleistung und keinen Erfolg ( dann würde es sich um einen Werkvertrag handeln !).

 

Schlussendlich bestimmt sich daher das Leistungstableau im Gegenseitigkeitsverhältnis Verein / Trainer nach dem Abmachungen / Abreden zwischen Trainer und Verein bei der Begründung der Zusammenarbeit. Dies erfolgt im Amateursport l in aller Regel in der überwiegenden Anzahl der Fälle „ unter Sportsleuten “per Handschlag. Man vertraut sich halt einfach ( bis es zur Krise kommt !). Der schriftliche Abschluss eines Trainervertrages / einer Aufwendungsersatzvereinbarung ist – auch vor dem Hintergrund des Nachweisgesetzes – Pflicht, wobei jedoch nicht verkannt werden soll, dass in der Praxis vielfach mündliche Verträge per Handschlag geschlossen werden.

 

Der Verein als Arbeitgeber hat dann im Streitfalle das Beweislastrisiko!

 

§ 611 a BGB wurde mit dem Gesetz zur  Änderung des AÜG und anderer 

Gesetze vom 21.2.2017 ( BGBl. I, S. 258 ff.( in das BGB eingeführt. Seit dieser Zeit ist im BGB klar die Abgrenzung zwischen der abhängigen Tätigkeit ( Arbeitsvertrag nach § 611 a BGB) und der selbständigen Tätigkeit ( Werkvertrag, § 631 BGB, Dienstvertrag § 611 BGB) niedergelegt.

 

Insoweit bringt § 611 a BGB „ Klarheit“, was in der Praxis zuvor auch und gerade bei der Einordnung von Trainerverträgen in der vereinsrechtlichen  Praxis gerade nicht der Fall war. 

 

Aus § 611 a BGB ergeben sich für die sportrechtliche Praxis folgende

 

 

Pflichten des Trainers

 

Zu den Hauptpflichten des Trainers zählen:

 

·        Kontinuierliches Training / Vermittlung sportlicher Technik und Taktik

·        Gegenüber den Sportlern übt der Trainer als verlängerter Arm des Vereins dessen Direktionsrecht aus.

·        Teilnahme / Coaching der betreuten Mannschaft im Spielbetrieb

·        Einhaltung der Trainingszeiten / Überwachung des Spielbetriebs

·        Einhaltung der verbandsrechtlichen Bestimmungen der Spielordnungen etc.

·        Einhaltung der Spiel- und Wettkampfordnungen

·        Fürsorgepflicht gegenüber den betreuten Sportlern / Vermeidung von Gefahren

( bspw. Verkehrssicherungspflicht bei Kleinfeldtoren !!!)

 

Zu den Nebenpflichten des Trainers zählen:

 

·        Treuepflicht ( Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Vereins )

·        Loyalitätspflicht

·        Verschwiegenheitspflicht ( insbesondere den Print- und Telemedien gegenüber)

 

 

Pflichten des Vereins / Rechte des Trainers

 

Zu den Pflichten des Vereins / Rechten des Trainers zählen:

 

·        Beschäftigungspflicht ( -recht) 

Der Verein muß den Trainer vertragsgemäß beschäftigen. Ohne sachlichen Grund darf keine anderweitige Verwendung erfolgen.

 

·        Vergütungspflicht

·        Zeugnispflicht

 

 

 

Abgrenzung zum Dienstvertrag gem. § 611 BGB

 

Den Dienstvertrag definiert das BGB in § 611 BGB.

 

Diese Bestimmung lautet wie folgt :

 

§ 611 BGB

Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

 

Im Rahmen eines Dienstvertrages verpflichtet sich der „ Dienstverpflichtete“ zur selbständigen Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste gegenüber dem 

„ Dienstherrn“, der seinerseits die vereinbarte Vergütung schuldet.

 

Der Dienstverpflichtete ist

 

  •  
  • nicht     weisungsgebunden
  •  
  • nicht     verpflichtet bestimmte Dienstzeiten einzuhalten
  •  
  • in     der Regel nicht verpflichtet seine Dienste an einem bestimmten Ort zu     erbringen
  •  
  • nicht     in die Betriebsorganisation des Dienstherrn eingegliedert.

 

Der Dienstverpflichtete leistet seine Dienste in persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Selbständigkeit und Unabhängigkeit.

 

Klassiker in der sportrechtlichen Praxis sind Individualverträge zwischen Trainern und Sportler im Bereich Golf, Tennis etc., also überwiegend in den „ Nicht -Mannschaftssportarten“..

 

 

 

Abgrenzung Dienstvertrag ( § 611 BGB) und Arbeitsvertrag 

( § 611 a BGB)

 

 

In der Praxis ist die Abgrenzung beider Verträge nicht immer einfach, weswegen stets anwaltlicher Rat vor dem Abschluss eines Vertrages konsultiert werden sollte, zumal sich aus den unterschiedlichen Vertragsformen auch unterschiedliche steuerrechtliche und  zivilrechtliche Behandlungen der Verträge ergeben.

 

„Der Teufel steckt auch her – wie meist im Rechtsleben – im Detail und  das was „ geschrieben ist“ muss nicht unbedingt der vertraglichen Praxis entsprechen und so gelebt werden, wie es gedacht wurde bei Vertragsabschluss!.

 

Anhang

 

MUSTER  für die vereinsrechtliche Praxis

 

·        ÜL- Aufwendungsersatzvereinbarung

·        MUSTER eines Arbeitsvertrages Trainer / Amateurverein

·        MUSTER einer schriftlichen Kündigung

·        MUSTER eines Aufhebungsvertrages

 

 

 

ÜL – Aufwendungsersatzvereinbarung

§ 3 Nr. 26 EStG

 

 

Vereinbarung

 

zwischen dem .............................. – verein, vertreten durch den Vorstand gem. § 26 BGB, den 1. Vorsitzenden ...................... und ...............................................................

( Name, Vorname, Straße, Ort )

und

Herrn / Frau ..................................................................................................................

( Name, Vorname, Straße, Ort )

 

 

1.            Herr/Frau ............................. wird für den Verein als Übungsleiter in der

................. – abteilung tätig.

2.            Die wöchentliche Dauer der Tätigkeit wird auf sechs Zeitstunden begrenzt.

3.            Diese Vereinbarung wird geschlossen für den Zeitraum vom ................. bis zum ....................  Eine Kündigung hat  gem. § 623 BGB schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu erfolgen.

4.            Herr / Frau .......................... erhält eine jährliche steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandentschädigung in Höhe von €………………………. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus den Diensten des Vereins vermindert sich diese Aufwandsentschädigung anteilig.

5.            Herr / Frau ................. versichert durch seine Unterschrift unter dieser Vereinbarung die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 26 EStG bei keinem anderen Verein in Anspruch zu nehmen. Herr / Frau ................... verpflichtet sich, dem Verein  unverzüglich eine Änderung der sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich erheblichen Umstände mitzuteilen.

6.            Fahrtkosten, Mehraufwendungen für  Verpflegung, Übernachtungskosten, Auslagenersatz, Arbeitskleidung, nutzungsabhängige Telefongebühren sowie weitere Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden im Rahmen der steuerrechtlichen Höchstbeiträge nur auf Grund eines Beschlusses des Vorstandes  des Vereins erstattet.

7.            Mündliche Nebenabreden sind nur zulässig, wenn sie schriftlich erfolgt sind.

 

 

.........., den ..................

 

 

.............................................                                              ..............................................

( Vorstand gem. § 26 BGB )                                                                                  ( Übungsleiter )

 

 

 

 

 

Muster einer schriftlichen Kündigung

 

 

Rudi Keule

Dipl. Sportlehrer

Mühlengasse 11

 

00000 Musterdorf

 

 

FSV Musterdorf 1901 e.V.

Bergstraße 11

 

00000 Musterdorf

 

 

 

Kündigung des Trainervertrages vom ..............

 

 

 

Sehr geehrter Damen und Herren,

 

 

hiermit

kündige ich den Trainervertrag vom................

O zum nächstmöglichen Termin

O ausserordentlich, aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung

 

Ich bitte um abschließende Abrechnung und Überweisung der mir noch zustehenden Vergütung auf mein Konto Nr .............. bei der   ...............................

 

Mit sportlichen Grüßen

 

 

Rudi Keule

 

 

 

Empfangsbestätigung

 

Ich, ........................., Mitglied des Vorstandes des  FSV Musterdorf 1901 e.V., bestätige hiermit den Empfang des Originals der Kündigung vom .............

 

Bergdorf, den ..........

 

.....................................

(Vorstand gem. § 26 BGB)

 

 

 

MUSTER eines einfachen  Aufhebungsvertrages

 

 

Der Sportverein .............................................................................................................

vertreten durch seinen gem. § 26 BGB nach aussen hin vertretungsberechtigten Vorstand, die Herren / Damen ......................................................................................

und ...............................................................................................................................

( komplette Anschrift mit Amtsbezeichnung der gem. § 26 BGB vertretungsberechtigten Mitglieder )

 

und

 

Herr / Frau .....................................................................................................................

( Name, Vorname, Adresse )

 

schließen  hiermit folgenden Vertrag:

 

1.            Der Trainervertrag vom ........................... wird hiermit

O         in beiderseitigem Einvernehmen

O         mit sofortiger Wirkung

O         zum .................

      aufgehoben.

 

2.            Trainer und Verein sind sich darüber einig, dass nach Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrages wechselseitige Ansprüche aus dem Trainervertrag vom ............. und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt, ob fällig oder nicht, nicht mehr bestehen.

 

3.            Der Trainer erhält für den Verlust seines Arbeitsplatzes einen einmaligen Betrag in Höhe von € ........................ als Abfindung.

 

4.            Beide Parteien vereinbaren Stillschweigen über den Inhalt dieses Vertrages. Der Öffentlichkeit ist nur mitzuteilen, dass beide Parteien sich gütlich durch Aufhebungsvertrag getrennt haben.

 

 

............., den ..........................

 

 

......................................................                                               ........................................

( Vorstand gem. § 26 BGB )                                                                                                  (Trainer )

 

 

MUSTER eines Arbeitsvertrages Trainer/Amateurverein

Nicht zutreffendes streichen bzw. ergänzen(ankreuzen)

 

 

Arbeitsvertrag

 

 

Der Sportverein .................................................., vertreten  durch den gem. § 26 BGB nach aussen hin vertretungsberechtigten Vorstand, die Damen / Herren .....................

........................................................................................................................................

( komplette Anschrift der gem. § 26 BGB nach aussen hin vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder )

 

- im folgenden  „ Verein “ genannt -

 

und

 

 

Herr ...............................................................................................................................

( Name, Vorname, Adresse)

 

- im folgenden „ Trainer “ genannt -

 

schließen hiermit folgenden Vertrag:

 

 

§ 1

Aufgabengebiet

 

(1)        Der Trainer wird als Angestellter für den Verein tätig.

(2)        Die Tätigkeit des Trainers ist an eine bestimmte Mannschaft des Vereins 

O         nicht gebunden. 

O         gebunden.

Der Einsatz des Trainers erfolgt nach vorheriger Rücksprache mit dem für den Spielbetrieb des Vereins zuständigen Vorstandsmitglied sowie ........................

......................................

(3)        Der Trainer verpflichtet sich, wöchentlich während ......... Stunden, maximal

......... Stunden für den Verein tätig zu sein. Auswärtige Spielbeobachtungen und die Vor- und Nachbereitung von Training und Rundenspielen 

O         zählen nicht als  vergütungspflichtige Arbeitszeit.

O         zählen als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

 

§ 2

Vergütung

 

(1)        Der Trainer erhält für seine Tätigkeit eine

O         Jahresvergütung in Höhe von € ..............................

O         Monatsvergütung von € ..........................................

O         Stundenvergütung von €.........................................

 

 

 

 

 

Der Trainer legt Rechnung spätestens zum 5. Werktag des Folgemonats für den abgelaufenen Monat. In der Rechnung sind die geleisteten Stunden an den konkreten Arbeitstagen aufzuführen.

 

(2)        Fahrt- und Reisekosten, Mehraufwendungen für Verpflegung.

Übernachtungskosten, Auslagenersatz, Arbeitskleidung, nutzungsabhängige Telefongebühren sowie weitere Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden nur auf Antrag des Trainers und Beschluß des Vorstandes des Vereins erstattet.

(3)        Die Vergütung ist eine Bruttovergütung. Steuern und Sozialabgaben  führt der Verein ab.

 

 

§ 3

Vertragsdauer

 

 

(1)        Dieser Vertrag beginnt am ................ und endet am ................... . Eine automatische Verlängerung des Vertrages über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus findet nicht statt.

(2)        Beide Parteien können diesen Vertrag ausserordentlich mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen. Das Ausbleiben des sportlichen Erfolges stellt keinen wichtigen Grund dar.

(3)        Die Kündigung hat gem. § 623 BGB schriftlich zu erfolgen.

 

 

§ 4

Treue- und Verschwiegenheitspflichten

 

 

(1)       Der Trainer verpflichtet sich, über alle ihm während seiner Tätigkeit für den Verein   bekannt gewordenen Geheimnisse während und nach der Beendigung dieses Vertrages Stillschweigen zu bewahren.

(2)        Der Trainer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages für keinen anderen Verein als Trainer tätig zu sein.

(3)        Der Trainer erklärt ausdrücklich , dass er keine Lohnzahlungen Dritter in Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit für den Verein erhält.

(4)        Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die in § 4 Abs. 1,2,3 bestimmten Treue- und Verschwiegenheitspflichten ist der Verein berechtigt vom Trainer eine Vertragsstrafe in Höhe von ........................ €  je einzelner Zuwiderhandlung zu verlangen. Darüber hinaus ist der Verein berechtigt auch einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 5

Verfallsklausel

 

Ansprüche aus diesem Vertrag verfallen für beide Vertragsparteien binnen eines Monats nach Entstehung des Anspruchs bzw. im Falle der Beendigung einen Monat nach Beendigung des Vertrages.

 

§ 6

Neben- und Schlußbestimmungen

 

(1)        Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2)        Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

(3)        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und / oder ihre Änderung bzw. Ergänzung unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch ergänzende Vertragsauslegung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten beider Vertragsparteien am nächsten kommt.

(4)        Erfüllungsort ist der Sitz des Vereins.

 

 

 

................,den .............................

 

 

......................................................                                    ..........  ........................................

( Vorstand gem. § 26 BGB )                                                                                  (Trainer)

 

 


Malte Jörg Uffeln

Rechtsanwalt Mediator(DAA) Lehrbeauftragter

www.maltejoerguffeln.de


 


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