Insolvenz der Erste Oderfelder: Was ist mit den Anlegergeldern geschehen?

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Nachdem am 23. August 2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG aufgrund von Zahlungsunfähigkeit durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet wurde, stellt sich zwischenzeitlich die Frage nach den Hintergründen der Millionenpleite (Az.: 15 IN 840/16). Zahlreiche Anleger, etwa 7.000, investierten rund 100 Mio. Euro in die mittlerweile insolvente Gesellschaft. Die Staatsanwaltschaft Hamburg soll bereits gegen zwölf Verdächtige ermitteln.

Anleger konnten sich als stille Gesellschafter an insgesamt fünf Fonds beteiligen und in Pfandkreditgeschäfte der Lombardium Hamburg GmbH investieren. Diese wiederrum konnten durch die eingegangen Anlegergelder Darlehen an Schuldner gewähren. Bereits im Jahr 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg, aufgrund einer anonymen Strafanzeige, die ersten Ermittlungen gegen die Lombardium-Gruppe ein. Ende des Jahres 2015 ging in einem Schreiben der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG die Warnung vor möglichen Insolvenzen hervor. Die Gesellschaft bestätigte die von der LombardClassic 2 ausbleibenden Auszahlungen an Anleger. Der Grund dafür war u. a. die BaFin-Abwicklungsanordnung an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, wegen unerlaubten Kreditgeschäften.

Vor einigen Monaten kam es dann zum großen Schrecken bei den Anlegern: Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schätzte die Pfänder auf einen Wert zwischen 4,7 Mio. Euro und 7,9 Mio. Euro. Von den eigentlichen 80 Mio. Euro Pfanddarlehen, scheinen nur knapp 10 Prozent zur Verfügung zu stehen. Die Lombardium selbst erläuterte in einem Schreiben, dass schuldhaftes Verhalten jedenfalls nicht dafür verantwortlich ist. Jedoch könnte das niedrige Ergebnis infolge von Fehlbewertungen entstanden sein. Möglich ist, dass die Pfänder für zu werthaltig eingestuft wurden, sodass die benötigten Summen bei Verpfändung nicht mehr eingenommen werden können. Das bedeutet nicht nur einen Umsatzverlust für die Gesellschaft, sondern auch einen Verlust der Pfanddarlehen.

Darauffolgend fand am 14. Juni eine Großrazzia im Pfandhaus Lombardium, sowie in insgesamt zwanzig weiteren Objekten um Hamburg, statt. Seither soll viel Material zusammengekommen sein. Allerdings sollte die Auswertung noch einige Monate andauern. Die Ermittlungen wurden im Zuge des Verdachts auf bandenmäßigen Anlagebetrug und Verstößen gegen das Kreditwesengesetz durchgeführt. Dem Nachrichtenmagazin Spiegel zufolge soll es sich um ein unübersichtliches Firmenkonglomerat handeln. Bislang ist noch nicht bewiesen, ob für die Zahlungsunfähigkeit der Erste Oderfelder letztlich eventuell auch ein höchst riskantes Schneeballsystem verantwortlich sein könnte.

Möglichkeiten der Anleger

Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. In den seltensten Fällen reicht die erzielte Insolvenzmasse aus, um sämtliche Forderungen zu bedienen. Deshalb könnten Ansprüche auf Schadensersatz insbesondere bei der Prospekt- und Vermittlerhaftung in Betracht kommen. Sollten Anlageberater ihre Informations- und Aufklärungspflichten missachtet haben, können betroffene Anleger ihre Ansprüche geltend machen. Weiterhin sollten die Anleger im Falle der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens ihre Forderungen frist- und formgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

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