Insolvenz der nev new energy values GmbH – Hunderte Anleger kämpfen um ihr Geld

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Die Insolvenz ist ein weiterer Anlegerskandal in Deutschland: Hunderte Anleger sorgen sich um ihre Einlage bei der insolventen Investmentfirma nev new energy values GmbH (im Folgenden nev genannt). Am 28.05.2020 erstattete der Insolvenzverwalter sein Gutachten.

Die nev wollte die Gelder ihrer Kapitalgeber in Biokraftanlagen, Windkrafträder und andere Projekte, die mit erneuerbaren Energien zu tun haben sollten, investieren.

Sie bot dabei Anlegern zum einen partiarische Darlehen an; zum anderen kaufte sie Investoren Lebensversicherungen ab, deren Rückkaufswerte sie sich auszahlen ließ. Nach den Planrechnungen sollten die Anleger nach 7 bis 10 Jahren 200 % des Rückkaufwerts ausbezahlt bekommen. Die Verträge enthielten eine qualifizierte Nachrangklausel, was beinhaltete, dass die Anleger keine Auszahlungen verlangen konnten, wenn die nev durch die Zahlung zahlungsunfähig werden und – im Insolvenzfalle – die Forderungen der Anleger erst nach allen anderen Gläubiger bedient würden.

Zielgruppe waren Verbraucher mit Einsätzen häufig unter 10.000,- Euro, in mehreren Fällen im niedrigen und mittleren fünfstelligen Bereich, nur in einem Fall mit über 100.000,- €.

Die nev hat ca. 3 Mio. Euro von Kleinanlegern eingesammelt.

Wirtschaftliche und rechtliche Situation der nev schwer durchschaubar

Der Insolvenzverwalter hat jedoch festgestellt, dass die nev gar nicht direkt in Windkraft- oder Solaranlagen investierte, sondern mit dem eingesammelten Geld von ca. 4,1 Millionen Euro (ca. 1,2 Mio. Euro aus Modell partiarische Darlehen und ca. 2,9 Mio. Euro aus Ankaufmodell Lebensversicherung) der ConTrust Energiefonds GmbH Co. KG und der W. u. H. Solar s.r.l. Darlehen, auf die sie keinen bestimmenden Einfluss nehmen konnte, gegeben hat. Die W u. H Solar s.r.l. wollte Windkrafträder auf Sizilien aufstellen. Die angelieferten Windkrafträder sind jedoch bis heute nicht errichtet worden, weil die Behörden keine Baugenehmigungen erteilen. Der Insolvenzverwalter hat keine gesicherten Feststellungen zu den Darlehen und den Investitionen treffen können, weil die Geschäftsunterlagen der nev lückenhaft sind. Es gab für die nev seit 2017 keine nachvollziehbare geordnete Buchführung mehr.

Geschäftsmodell der nev war ein gesetzeswidriges Schneeballsystem

Die BaFin hat der nev mit bestandskräftigen Bescheid vom 11.10.2019 den Ankauf von Lebensversicherungen untersagt und die unverzüglich Rückabwicklung der schon geschlossenen Kaufverträge angeordnet. Die Kaufverträge würden unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte darstellen, weil das von der nev betriebene Geschäftsmodell nichtig sei. Für Geschäfte dieser Art hätte die nev eine Banklizenz haben müssen, welche sie nicht hatte.

Der Insolvenzverwalter stellt in seinem Gutachten fest, dass die nev „ausschließlich für das dargestellte, durch behördliche, bestandskräftige Verfügung verbotene Geschäftsmodell gegründet worden“ sei. Andere „legale Geschäfte“ habe die nev nicht betrieben. Nach seiner Einschätzung sei das Konzept der Firma im Ergebnis ein „Schneeballsystem“ gewesen.

Insolvenzverwalter empfiehlt die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen

Der Insolvenzverwalter empfiehlt am Ende seines Gutachtens dem Insolvenzgericht, seinen Bericht der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Dazu heißt es auf der Seite 28 des Gutachtens vielsagend: „Wem schlussendlich die eingesammelten Gelder zugeflossen sind, könnte Aufschluss darüber geben, ob die Initiatoren ihr Geschäft in kaum vorstellbarer Weise unprofessionell geführt oder ob sie mit krimineller Energie gehandelt haben. Möglicherweise vermengen sich unprofessionelle Unternehmensführung und kriminelle Zielsetzung“.

Das Amtsgericht Rottweil hat mit Beschluss vom 29.05.2020, Az.: 5 IN 185/19, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nev eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Klaus Haischer, Hauptstr. 4, 78727 Oberndorf, bestellt.

Insolvenzforderungen bis zum 10. August 2020 anmelden

Die Gläubiger der Gesellschaft (Insolvenzgläubiger) sind nun aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden (§ 38 InsO). Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer rät:

Anleger der nev sollten unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden.

Wir weisen darauf hin, dass die Insolvenzanmeldung unbedingt sorgfältig zu erfolgen hat. Die Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und ist mit dem Insolvenzrecht vertraut. Aufgrund dessen bieten wir auch die form- und fristgerechte Anmeldung sowie die Vertretung im Insolvenzverfahren an.

Vor dem Hintergrund des Einschreitens der BaFin und möglichen strafrechtlich relevantem Fehlverhalten von Gründern, Initiatoren und Hintermännern der nev, besteht für die Anleger die Hoffnung, ihr verloren gegangenes Geld im Wege des Schadensersatzes zurückzuerlangen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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