Insolvenzgerücht bei Schalke 04 – Konsequenzen für die Anleihen

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Die Corona-Krise führt dazu, dass viele Fußballvereine in Schieflagen geraten. Nach mehreren Medienberichten sind von den 36 Proficlubs der ersten und der zweiten Deutschen Bundesliga 13 von Insolvenz bedroht. 

Der Grund dafür ist, dass die Fußballclubs, die im Kern doch nichts anderes als Wirtschaftsunternehmen sind, ihr Produkt nicht verkaufen können. Fußballspiele sind wegen des Corona- Virus verboten. Fußballspiele sind das Produkt eines Fußballvereins. Alle Einnahmen hängen damit zusammen. Hauptsächlich geht es dabei um Fernsehgelder bzw. Sponsorengelder, die wegen einer Präsentation der Sponsoren bei der Fernsehübertragung bezahlt werden. Fallen diese Gelder weg, bekommen die Fußballvereine Liquiditätsprobleme.

Vielen wurde durch die aktuelle Situation vor Augen geführt, dass das Geschäftsgebaren vieler Deutscher Profifußballvereine nicht nachhaltig aufgebaut ist. Man lebt mehr oder weniger von der Hand in den Mund. Brechen die Einnahmen auch nur für einen kurzen Zeitraum weg, so ist sofort von Insolvenz die Rede. Rücklagen existieren vielfach quasi nicht.

Ein Verein, der vielfach im Zuge von Insolvenzgerichten genannt wird, ist der FC Schalke 04. Der Gelsenkirchener Fußballclub hat hohe Schulden angehäuft und arbeitet wohl auch nicht gewinnbringend in den letzten Jahren. 

Ein gewisser Anteil der Schulden entfällt auf zwei Anleihen, die der FC Schalke emittiert hat (WKN A2AA043 und WKN A2AA04). Die Anleihe WKN A2AA03 wird im Jahr 2021 und die Anleihe WKN A2AA04 im Jahr 2023 zur Auszahlung fällig. 

Kommt es wirklich zur Insolvenz beim FC Schalke, dann sind davon natürlich auch die Anleihegläubiger betroffen. Es wird dann eine Regelung zu finden sein, wie die Zurückzahlung der geschuldeten Gelder in einem Insolvenzverfahren behandelt werden. Hierbei kann natürlich momentan nur spekuliert werden, wie die Vorgehensweise genau aussehen wird.

Klar ist jedoch, dass es viele Menschen gibt, die viel Geld investiert haben und auch verlieren würden. Die Mindeststückelung der Anleihen ist EUR 1.000,00, sodass es niemanden gibt, der mit wirklich geringen Geldbeträgen beteiligt ist. Vielfach waren es Fans, die aus Loyalität zu ihrem Verein auch in die Anleihe investiert haben. Unabhängig jedoch, was die Motivation gewesen ist, die Schalke-Anleihen zu zeichnen; in einer Insolvenz geht es darum, das persönliche Vermögensinteresse zu wahren und dieses Interesse im Insolvenzverfahren auch zu vertreten.

Schalke-Anleihegläubiger können sich bereits jetzt kostenfrei und unverbindlich bei der Kanzlei Bergdolt melden. Wir informieren Sie laufend über Konsequenzen der stattfindenden Entwicklungen für die Zeichner der Anleihe und informieren über anstehende und sinnvolle Maßnahmen. Wenn Sie hieran Interesse haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei auf.



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