Internetnutzung am Arbeitsplatz und deren Folgen

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Es gehört in vielen Unternehmen unter der Belegschaft schon zum „guten Ton“, private Aktivitäten am PC des Arbeitgebers durchzuführen. Viele Arbeitgeber dulden das still. Werden die privaten Aktionen allerdings übertrieben, kann das fatale Folgen für den Arbeitnehmer haben. Mit einer derartigen Übertreibung musste sich das LAG Schleswig-Holstein (1 Sa 421/13) befassen.

Ein Arbeitnehmer hatte sage und schreibe 17.000 Dateien auf seinen Dienst-PC heruntergeladen. Das hatte zur Folge, dass das gesamte Datentransfer-System des Unternehmens zwischen einem externen Server und dem Unternehmen massiv verlangsamt arbeitete. Der Arbeitgeber – bis jetzt noch nichts ahnend – suchte die Ursache dafür und kam dem Mitarbeiter auf die Schliche. Er fand Dateien mit Musik und Filmen, auch war der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit in verschiedenen sozialen Netzwerken unterwegs.

Man kann sich schon fragen, wann hat der Mitarbeiter eigentlich gearbeitet.

Da es sich um einen seit 21 Jahren beschäftigten Mitarbeiter handelte, stellte sich der Arbeitgeber die Frage, ob er erst abmahnen muss oder sofort die Kündigung aussprechen kann. Er tat letzteres.

Die Argumente das Arbeitgebers waren: Die Nutzung des Internets war so exzessiv, dass der Arbeitnehmer nichtdamit rechnen konnte, das das noch geduldet würde. Der Arbeitnehmer hatte nicht nur die Arbeitszeit für privates Surfen genutzt und den Arbeitgeber somit um die Arbeitszeit "betrogen". er hat auch noch den Betrieb verlangsamt, weil seine Datenmengen die gesamten Datenverarbeitungsprozesse verlangsamt hatten.

Gegen die ausgesprochene Kündigung klagte der Arbeitnehmer. Er gab an, dass es kein ausdrückliches Verbot bezüglich der privaten Nutzung des Internets in der Firma gab. Außerdem sei er seit langer Zeit Mitarbeiter des Unternehmens.

Es half ihm nichts. Die Richter des LAG sahen es als erwiesen an, dass er mit seinem Verhalten auch die Arbeit der anderen Kollegen beeinträchtigt und praktisch Sand ins Getriebe gestreut hatte. Hinzu kam die Virengefahr, die dem Rechnernetzwerk des Arbeitgebers durch die Downloads des Arbeitnehmers drohte.

Auch gaben sie ihm mit auf den Weg, dass man nicht so dumm sein kann anzunehmen, dass derartige Exzesse während der Arbeitszeit erlaubt seien.

Arbeitgebern ist zu raten, klare Ansagen hinsichtlich der privaten Nutzung betrieblichen Eigentums zu machen. Das erspart Ärger und Zeit.

Arbeitnehmer sollten zu diesem Thema vor dem PC den Kopf einschalten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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