Internetrecht für Unternehmen

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Der Begriff Internetrecht beschreibt eine Querschnittsmaterie von Fragen zu AGB und Kennzeichnungspflichten, über das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht bis hin zu IT-rechtlichen und urheberrechtlichen Fragen. Weiterhin ergeben sich durch das Internet gänzlich neue Geschäftsfelder, sei es Künstliche Intelligenz oder Blockchain-Technologien. Viele Unternehmen fühlen sich mit den vielfältigen Vorschriften und Regelungsbereichen überfordert. Dieser Beitrag gibt einen Einblick zu typischen Themen des Internetrechts.

E-Commerce/AGB

Vor allem im Bereich des Online-Handels spielen die Vorschriften des E-Commerce-Rechts eine entscheidende Rolle. Im Dschungel der diversen Vorschriften kann man sich leicht verlieren. 

Neben diversen (auch produktspezifischen) Informations- und Kennzeichnungspflichten treten häufig Fragen bei der Gestaltung eines rechtssicheren Internetauftritts auf. Zum einen müssen gewisse Pflichtangaben wie z. B. das Impressum vorgehalten werden. Je nach Geschäftsfeld muss der Internetauftritt auf das jeweilige Geschäftsmodell individuell erarbeitete Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten. Wird auf Internetseiten (auch) an Verbraucher verkauft, müssen zudem Informationen zu Widerrufsrechten und Streitschlichtungsplattformen angegeben werden. 

Wettbewerbs- und Werberecht

Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten können über das Wettbewerbsrecht von Konkurrenten abgemahnt werden. Gleiches gilt für Werbeaussagen, die irreführend oder täuschend sind. 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten in jedem Fall ernst genommen werden. Eine falsche oder gar keine Reaktion kann teure Gerichtsverfahren und einstweilige Verfügungen nach sich ziehen. 

Social Media-Recht

Die Vorschriften, die für Webseiten gelten, gelten im Prinzip auch für gewerbliche Accounts und Profile in sozialen Netzwerken. Problematisch ist hierbei oft die Gestaltung. Viele Plattformen machen es den Nutzern schwer, ihren Pflichten nachzukommen, da die technischen Möglichkeiten auf der Plattform fehlen. 

Ein weiteres Themenfeld im Social Media-Recht sind Auseinandersetzungen mit den Plattformen selbst. Sei es, weil ein Account unberechtigt gelöscht oder blockiert wurde oder bei Beleidigungen und Schmähungen durch andere Nutzer, die mithilfe des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch gegenüber der Plattform geltend gemacht werden können. Löscht die Plattform auf eine begründete Meldung hin nicht, haftet sie selbst. Gerade aufgrund der Anonymität auf solchen Portalen kann so eine effektive Rechtsdurchsetzung wegen Hate Speech und Beleidigungen gelingen.

Urheberrecht

Urheberrechtsverletzungen finden im Internet wohl täglich tausendfach statt. Neben Filesharing-Plattformen, auf denen insbesondere Raubkopien von Musik- und Filmwerken illegal gehandelt werden, beschäftigen uns immer mehr Bildverletzungen.

Dass urheberrechtliche Vorschriften auch im Internet gelten, ist bei vielen Nutzern noch nicht angekommen. Bilder aus sozialen Netzwerken dürfen eben nicht einfach kopiert werden. Auch Musik und Filme sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht von jedermann auf YouTube veröffentlicht werden.

Das Recht kommt hier oft auch mit technischen Weiterentwicklungen in Konflikt. Bei der Schaffung des Urheberrechts war an Instagram, YouTube und Facebook noch nicht zu denken. Hieraus ergeben sich zwar für Juristen spannende Rechtsfrage; für Nutzer führt die oftmals unklare Rechtslage aber zu großer Unsicherheit.

Markenrecht

Ähnlich große Verbreitung wie Urheberrechtsverletzungen gibt es auch im Bereich des Markenrechts. Durch die enorme Reichweite des Internets wirken sich Markenverletzungen weit schwerer aus als im analogen Bereich. Hier gilt es, ein proaktives Markenmanagement zu betreiben, Verstöße konsequent zu ahnden, um Wiederholungen und Nachahmungstäter zu verhindern.

IT-Recht

Das IT-Recht beschäftigt sich insbesondere mit Software-Entwicklungen und den dazugehörigen rechtlichen Implikationen und mit Software-Lizenzverträgen. Viele Fragen ergeben sich aber auch im Zusammenhang mit dem Internetrecht, vor allem beim Cloud Computing. Hier lässt es sich weder auf eine klare Gesetzeslage noch auf Rechtsprechung stützen. Rechtliche Fragen sind hier in erster Linie Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Eine rechtliche Beratung ist insoweit bei komplexeren Projekten unerlässlich.

Datenschutzrecht

Am meisten besprochen und diskutiert wurde in den letzten Jahren wohl das Datenschutzrecht. Durch den Versuch, mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen europaweit einheitlichen Datenschutz umzusetzen, kam eine große Dynamik in dieses Thema. 

Internetrechtlich ergeben sich hier Fragen zu Datenverarbeitungen auf Webseiten, zur Gestaltung von Datenschutzerklärungen und zu Tracking- und Werbe-Tools und Cookies. Hier warten Unternehmen und Juristen auf die lang angekündigte E-Privacy-Verordnung, die u. a. offene Fragen zum Umgang mit Cookies klären soll. Bis dahin müssen sich Betreiber von Webseiten leider nach der (unklaren) Rechtslage nach der DSGVO richten.

Reputationsrecht

Schließlich spielt auch das Reputationsrecht gerade im Internet eine große Rolle. Lange war das Reputationsrecht geprägt von klassischen presserechtlichen Themen wie z. B. der Durchsetzung von Gegendarstellungen nach einer Berichterstattung in den Print- oder Rundfunkmedien. Ein Großteil der heutigen Berichterstattung und Kommunikation spielt sich heute aber nicht mehr auf Papier, sondern in sozialen Netzwerken, auf Online-Portalen und auf sämtlichen Webseiten statt. Somit spielt sich auch das Reputationsmanagement immer mehr in der digitalen Welt ab. 

Die Themen reichen hier von der Durchsetzung „klassischer“ presserechtlicher Ansprüche (Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung, Schadensersatz) bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen wegen Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen gegen große Portale wie Facebook und Co. und gegen Suchmaschinen wie Google, Bing oder Yahoo.

Eine wegweisende Entscheidung war insoweit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessen“, die zur Normierung dieses datenschutzrechtlichen Anspruchs in der Datenschutz-Grundverordnung geführt hat.



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