Internetsystem Vertrag über 48 Monate mit der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH für 529,- € kündigen

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie eine Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes über 48 Monate und z einem monatlichen Preis von 529,- € netto/629,51 € brutto mit der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH  abgeschlossen. Wir helfen bundesweit!


Regelmäßig berichten wir über Internetsystemverträge (Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes) von unterschiedlichen Unternehmen, die nach eigener Aussage der zur Euroweb Group gehören (Stand 08.02.2022).


  • United Media
  • wwwe GmbH (vormals Euroweb)
  • WN Online-Service GmbH & Co. KG
  • Westfalen-Blatt OnlineService  (WN Online-Service GmbH & Co. KG)
  • Webhunt3r
  • Ruhrgebetshelden
  • Madsack

u.a.


Aufgrund der ähnlichen bzw. Identischen Gestaltung der Vertragsformulare  gehen wir davon aus, dass auch weitere Unternehmen wie z.B.


  • LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE (einer Marke von Madsack Online-Service)

Was ist Gegenstand des Vertrages?

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung einer Internetseite bzw. einer Internetpräsenz. Dabei weisen die Verträge immer ein ähnliches Layout aus. Unlängst steht in hervorgehobene Schrift das Wort Vereinbarung.. Und rechts ist meist das Logo der jeweiligen Schmierung angebracht. Anschließend kommen die Platzhalter für das Partnerunternehmen, also für das Unternehmen mit dem der Vertrag geschlossen wird.

In der Mitte findet sich dann weiter ein zweigeteilter Block. In dem linken Teil werden Ausführungen zu Gegenstand, Systemumfang, Entgelt und Kündigung vorgenommen. Dabei ist die Vertragslaufzeit von 48 Monaten Wort. Unseres Erachtens nach soll diese Angabe das überlesen der vierjährigen Vertragslaufzeit provozieren.


Im rechten Teil wird dann die monatliche Kostenübersicht dargestellt. Zum Teil ist der Preis von 529 € netto bereits voreingenommen, welcher in manchen Fällen, die wir der Vergangenheit bearbeitet haben,-gestrichen und ein reduzierter Betrag eingetragen wurde. In anderen Fällen waren auch diese Felder freibleibend, sodass unterschiedliche Beträge eingetragen werden konnten.


Was das Problem mit diesen Verträgen?

Problem dieser Verträge ist laut unserer Beratungspraxis, dass viele Unternehmer bei Abschluss des Vertrages nicht den Umfang des Vertrages gekannt haben. Zum Teil sind sie von geringerer Laufzeit ausgegangen. Auch durch die Angabe von monatlichen Kosten, bei Ihnen das Gesamtvolumen des Vertrages zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht bekannt. Dies resultiert zum Teil auch daraus, dass diese Verträge nach unserer Erfahrung nach vorwiegend ein kleiner Kleinstunternehmer herangetragen werden, die aufgrund der Größe des Unternehmens auch nicht so vertraut mit dem Umgang mit solchen Verträgen sind. Die scheint die Gegenseite entsprechend ausnutzen zu wollen.


Was kann ich gegen den Vertrag unternehmen?

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Vertrag widerrufen werden kann. Dies ist leider zu verneinen. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur Verbrauchern zu. Da sich diese Verträge ausschließlich an Unternehmer bzw. Unternehmen richten, besteht bei diesen Verträgen kein gesetzliches Widerrufsrecht.


Dennoch besteht die Möglichkeit sich vorzeitig aus diesem Vertrag zu lösen. Es besteht die Möglichkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung. Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es unterschiedliche Arten der außerordentlichen fristlosen Kündigung gibt, die jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen mit sich führen. Daher ist es nicht anzuraten eine solche Kündigung selbst auszusprechen. Eine solche Kündigung sollte wie im Fall von einem erfahrenen Anwalt ausgesprochen werden.


Wir vertreten bundesweit!


Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, Madsack Online-Service GmbH & Co. KG, United Media, WN Online-Service, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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