Abmahnung der Scheidler GmbH durch RA Thiemo Wenck, rechtswidrige Angaben zu Futtermittel - ZeckenSchutz

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Wir hatten bereits über die Abmahntätigkeit der Scheidler GmbH und Rechtsanwalt Thiemo Wenck aus Winsen (Luhe) berichtet.


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-ra-thiemo-wenck-i-a-d-scheidler-gmbh-rechtswidrige-angaben-zu-futtermittel-parasitenbefall-217843.html


Wie schon damals berichtet mahnt Rechtsanwalt Thiemo Wenck für die Scheidler GmbH unterschiedliche Verstöße im Beriech Futtermittel ab.


Wie ist die Abmahnung aufgebaut und was ist Inhalt?


Zunächst führte Rechtsanwalt in seiner Abmahnung aus, dass seine Mandantin im Bereich Futtermittel für Hunde, Katzen aber auch Pferde tätig ist. Er verweist diesbezüglich auf die eBay Shops seiner Mandanten und den Tätigkeitsschwerpunkt für Pferde. Im Anschluss an die Beschreibung der Verkaufstätigkeit seine Mandantschaft führte Rechtsanwalt aus, dass der Adressat ebenfalls mit gleichartigen Produkten Handel betreibt.


Im Anschluss werden in der Abmahnung die einzelnen Rechtsverstöße aufgelistet. In der konzeptuellen vorliegenden Abmahnung wird unter anderem folgendes moniert.


  • Fehlende Angabe der Nettomasse gem. Art. 15 e) VO 767/2009
  • Angabe „ZeckenSchutz“


Bezüglich der Verwendung des Begriffes „ZeckenSchutz“ wird in dem Schreiben wie folgt ausgeführt:


„Durch die Behauptung, dass das Futtermittel Hunde vor Zecken schützt, hat diese Angabe Krankheitsbezug und ist daher, unabhängig vom Bestehen der behaupteten Wirkung, unzulässig gem. Art. 13 Abs. 3 VO 767/2009.“


Welche Ansprüche werden geltend gemacht?


Es werden Unterlassungsansprüche sowie Aufwendungsersatzansprüche geltend macht. Die Unterlassungsansprüche sind in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erfüllen. Hierfür liegt der Abmahnung eine entsprechende Unterlassungserklärung bereits anbei.


Zudem werden Abmahnkosten in Höhe von 2232,67 € gefordert. Diese sollen sich nach einem Streitwert in Höhe von 50.000 € rechnen.


Wie gehe ich mit einer solchen Abmahnung um?


Zunächst einmal ist klarzustellen, dass solche wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ernst zu nehmen sind. Im Fall der Nicht Reaktionen kann die Gegenseite möglicherweise eine einstweilige Verfügung beantragen. Daher sollte zunächst überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche in der Form bestehen. Dies gilt sowohl für die Unterlassungsansprüche als auch die Zahlungsansprüche aufgrund des Aufwendungsersatzes.


Es gilt jedoch auch, dass selbst im Fall dass die Ansprüche berechtigt sind, in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben werden sollte. Diese kann gegebenenfalls nach teilhaftig formuliert sein. Es sollte von einem spezialisierten Rechtsanwalt aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes eine entsprechend individualisierte Unterlassungserklärung erstellt und gegebenenfalls abgegeben werden. Auch kann ein solcher Rechtsanwalt überprüfen ob der angesetzte Streitwert im vorliegenden Fall angemessen ist.


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