Invia World jetzt Minax?!

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Der nach hiesigen Informationen (Stand des Beitrages: 24.07.2018) durch drei Gesellschafter durch Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2017 (Nachtrag v. 19.06.2017) gegründeten Invia GmbH mit Sitz in Wien wurde laut Mitteilung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 29.05.2018 das Geschäftsmodell im Zusammenhang mit dem Schürfen von Kryptowährungen wegen Verdachts auf unerlaubte Verwaltung eines Alternativen Investmentfonds (AIF) untersagt, das Verfahren ist noch anhängig (Stand der Mitteilung).

Invia war offenbar vor der Verfahrensanordnung angehört worden, auf der Website www.inviaworld.com heißt es seit einiger Zeit "Shop Closed" und Investoren berichten von einer E-Mail aus dem Invia-Verteiler, in welcher auf Minax verwiesen wird, die "Terms and Conditions" der Minax.io-Website geben als Beginn des "Minax Initial Coin Offering" den 15.05.2018 an, rd. zwei Wochen vor Veröffentlichung der FMA-Mitteilung...

Auch nach Informationen von Mandantschaft der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen sind plötzlich ohne ihr Zutun im Backoffice der Minax.io Token aufgetaucht, obwohl sie nie zuvor etwas davon hörte und lediglich bei Invia World investiert hatte.

Auf YouTube findet sich ein Video mit dem Titel "Invia präsentiert ICO Minaxcoin als Lösung" einer "Knight online Marketing", ob und in welcher Verbindung jene zu Invia oder Minax steht, ist hier unbekannt...

Sieht man sich Minax jedoch genauer an, erscheint deren Vertrauenswürdigkeit aus hiesiger Sicht fragwürdig:

Nach den "Terms and Conditions" ist Inhaber der Website http://Minax.io/ eine "Minax PTE LTD, "a foundation that ist registered under the laws of Switzerland".

Doch nicht nur ein etwaiger Umzug von Österreich in die Schweiz wäre fragwürdig, vielmehr konnte eine Eintragung im Schweizer Handelsregister hier nicht nachvollzogen werden, sollten Verantwortliche der "Minax PTE LTD" diesen Artikel lesen, mögen sie gerne mir entsprechende Registerdaten mitteilen.

Neben dem neuen Sitz der Unternehmung bzw. des "Lösungsansatzes" fällt eine weitere Unregelmäßigkeit auf.
Denn während ursprünglich die Investorengelder durch Invia für Crypto-Mining-Pools verwendet bzw. laut deren AGB sie "für ihre Kunden nach verschiedenen Kryptowährungen" schürft(e), handelt es sich bei dem Minax - Lösungsansatz um einen ICO (Initial Coin Offering, vgl. auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/ico-investitionen-rund-um-bitcoin_107446.html oder https://www.anwalt.de/meinkonto/anwalt/rechtstipps/rechtstipp/bearbeiten/372016).

Und für diesen statuiert das Whitepaper das Recht Panamas!!!

Im Ergebnis erscheint nach hiesiger Einschätzung der "Lösungsansatz", mit welchem offenbar Invia auf die Ermittlungen der Finanzaufsicht reagierte als "Wegducken" aus dem Einfluss- und Zugriffsbereich europäischer Finanzaufsicht, während die europäischen Anleger alleine gelassen werden.

Fazit

Anleger sehen sich in derartigen Fällen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition gegenüber.

Doch sie sollten sich nicht grds. abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren.

Nicht selten kommt es auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich bspw. gegen die Gesellschaft selbst, aber auch gegen Berater, Vermittler oder andere Personen wie Gründer/Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Betreiber sollte ein mit Krypto-Themen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.



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