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Ist die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät verboten?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Mittlerweile kann man Mobiltelefone nicht nur zum Telefonieren oder Verschicken von Kurzmitteilungen verwenden. Man kann damit beispielsweise auch im Internet surfen, Waren einkaufen, Filme anschauen und das Handy sogar als Navigationsgerät benutzen. Im letzten Fall muss man aber mit einer Geldbuße rechnen, wenn man das Mobiltelefon während der Fahrt in die Hand nimmt, um etwa die Fahrtroute in das Gerät einzutippen. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Ein Mann nahm während der Fahrt sein Mobiltelefon zur Hand und wollte es als Navigationshilfe nutzen. Weil er damit beschäftigt war, die Fahrtroute in das Gerät einzutippen, bemerkte er die Polizeistreife neben ihm nicht, die ihn prompt anhielt. Nachdem er vom Amtsgericht dazu verurteilt worden war, wegen verbotener Handynutzung gemäß § 23 Ia StVO (Straßenverkehrsordnung) eine Geldbuße von 40 Euro zu zahlen, gab der Autofahrer an, dass der Einsatz eines Handys als Navigationsgerät nicht von dem Nutzungsverbot nach § 23 Ia StVO umfasst sei. Die Verurteilung sei daher nicht rechtens gewesen.

Das OLG bestätigte jedoch die Entscheidung des Amtsgerichts: Nach § 23 Ia StVO darf ein Mobiltelefon während der Fahrt weder aufgenommen noch in Händen gehalten werden, weil bereits dann von einer verbotenen Benutzung des Geräts ausgegangen wird. Damit ist etwa nicht nur das Telefonieren, SMS-Schreiben oder Wegdrücken eines Anrufs bei Betrieb des Kfz zu unterlassen. Eine verbotene Nutzung liegt ebenfalls vor, wenn man das Handy - wie hier - während der Fahrt als Navigationshilfe benutzt. Schließlich wird auch in diesem Fall das Gerät in die Hand genommen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Autofahrer nicht mehr beide Hände am Lenker hat und sich auch nicht vollständig auf den Verkehr konzentrieren kann. Der Autofahrer musste die 40 Euro Geldbuße daher zahlen.

(OLG Hamm, Beschluss v. 18.02.2013, Az.: III-5 RBs 11/13)

(VOI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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