Ist mein/e Lebenspartner/in erbberechtigt? Besser frühzeitig Vorsorge treffen!

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Wir alle wissen zwar, dass unsere Zeit auf der Erde endlich ist, aber wir kennen (und das ist natürlich auch gut so) im Regelfall nicht den Zeitpunkt des Endes.

Jedenfalls, wenn man sich gesundheitlich fit fühlt, hat man meist auch keinen Anlass, schriftliche Regelungen für den Fall eines plötzlichen Ablebens zu treffen.

Dies kann gerade in Fällen des langjährigen Zusammenlebens "ohne Trauschein" für die/den Partner/in aber ganz fatal sein.

Erbberechtigt nach der gesetzlichen Erbfolge sind nämlich nur Ehepartner/innen und nach § 1 LPartG im Lebenspartnerschaftsregister eingetragene Lebenspartner/innen sowie Verwandte (je nach Verwandtschaftsgrad).

Nicht im Lebenspartnerschaftsregister eingetragene Lebenspartner/innen sind, entgegen einer weit verbreiteten Ansicht gesetzlich nicht erbberechtigt. Sofern im Gesetz die Rede von einer Lebenspartnerschaft ist, ist immer nur die eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint und nicht die einfachen Fälle des (auch oft sehr langjährigen) Zusammenlebens.

Ohne eine Erbeinsetzung der/des Lebenspartner/in zu Lebzeiten durch Testament, oder eine sonstige Verfügung für den Todesfall, geht der/die Lebenspartner/in im Falle eines unerwarteten und plötzlichen Todesfall daher leer aus und der Nachlass geht auf die nächsten Angehörigen, oder, sollten keine Angehörigen existieren, auf den Fiskus über.

Dies ist zum Beispiel besonders bitter bei einer, lange Jahre gemeinsam bewohnten Immobilie, die im Alleineigentum der/des Verstorbenen stand und die die/der Lebenspartner/in dann zu Gunsten der Erben, mit denen zu Lebzeiten vielleicht überhaupt kein Kontakt bestand, räumen muss, nur weil versäumt wurde, entsprechende testamentarische Vorkehrungen zu treffen.  

Daher und weil man eben nicht weiß, wann das Ende kommt, ist es gerade in Fällen des Zusammenlebens "ohne Trauscheins" besser, frühzeitig Vorsorge zu treffen. 

Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik und wie Sie am besten vorgehen sollen, haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich berate Sie gerne.  

Kerstin Fleissner, Rechtsanwältin in Erfurt


  


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