Italien. Kauf einer Immobilie. Umbauarbeiten. Superbonus

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Der s.g. Superbonus gilt auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland.

Zusammenfassung Der s.g. Superbonus 110%, der einen Abzug von 110 % der Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen (einschließlich der Installation von Photovoltaikanlagen und der Infrastruktur für das Aufladen von Elektrofahrzeugen in Gebäuden) sowie für die statische Konsolidierung oder die Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden, die an Wohnimmobilien durchgeführt werden, ermöglicht, kann auch von Personen mit Wohnsitz im Ausland genutzt werden.

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 34/2020, dem so genannten "decreto rilancio", wurde ein s.g. Superbonus (Steuervorteil, Begünstigung) in unser Steuersystem eingeführt, mit dem der Absetzungssatz für Ausgaben für bestimmte Maßnahmen (Wärmedämmung der Gebäudehülle; Austausch von Winterklimatisierungssystemen an gemeinsamen Teilen oder an Einfamilienhäusern bzw. an den Gebäudeeinheiten von Mehrfamilienhäusern; erdbebensichere Maßnahmen) auf 110 % angehoben wurde.

Zusätzlich zu den als "driving" bezeichneten Maßnahmen können, wie oben beschrieben, weitere als "driven" bezeichnete Maßnahmen in die Förderung einbezogen werden, sofern sie zusammen mit den Hauptmaßnahmen durchgeführt werden (in diesem Fall Energieeffizienzmaßnahmen, Beseitigung architektonischer Hindernisse, Installation von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen Infrastruktur zum Aufladen von Elektrofahrzeugen).

Damit die oben genannten Maßnahmen für eine Steuervorteil in Frage kommen, müssen sie durchgeführt werden: an gemeinsamen Teilen von Wohngebäuden in einem "Kondominium"; an Einfamilienhäusern und ihren Nebengebäuden; an funktionell unabhängigen Wohneinheiten mit einem oder mehreren unabhängigen Zugängen von außen, die sich in Mehrfamilienhäusern und ihren Nebengebäuden befinden; an einzelnen Wohneinheiten und ihren Nebengebäuden in Kondominium-Gebäuden (im letzteren Fall können jedoch nur zusätzliche Arbeiten für eine Steuerbegünstigung in Frage kommen, wenn es sich um eine Haupt- bzw. Antriebsmaßnahme handelt, die vom Kondominium durchgeführt wird). 

Es sei darauf hingewiesen, dass der Superbonus einen Abzug von 110 % der für die oben genannten Arbeiten angefallenen Kosten ermöglicht, und zwar nicht nur durch direkte Inanspruchnahme des Abzugs durch die Person, die die Arbeiten ausgeführt hat, sondern auch durch einen Rabatt/Reduzierung auf die Rechnung (der von den Lieferanten der Waren und/oder Dienstleistungen gewährt wird) oder durch Überweisung des Guthabens an ein Kreditinstitut oder einen anderen Finanzvermittler. 

Die derzeitige Frist für die Inanspruchnahme der Steuererleichterung ist der 30. Juni 2022 für Privatpersonen und der 31. Dezember 2022 für Eigentumswohnungen, aber diese Frist wird höchstwahrscheinlich bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, wie bereits in der vom Parlament genehmigten Aktualisierungsnotiz zum Wirtschafts- und Finanzdokument 2021 vorgesehen.

Neben Eigentumswohnungen können auch Privatpersonen, selbst wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland haben, in den Genuss der Steuererleichterung kommen; der Steuervorteil ist nicht auf Erstwohnungen beschränkt, sondern gilt für alle Wohneinheiten (mit Ausnahme von Luxusimmobilien)

Daher kann auch eine natürliche Person mit Wohnsitz im Ausland in den Genuss der 110%igen Steuererleichterung kommen, sofern sie Eigentümer der Immobilie ist, die Gegenstand der Intervention sein wird. In der Tat hat jeder "Steuerpflichtige" Anspruch auf die Vergünstigung, und zwar jeder, der Eigentümer einer Immobilie ist, auch wenn er im Ausland ansässig ist. Im Ausland ansässige Ausländer können die Ausgaben jedoch nicht direkt absetzen, sondern müssen sich für den vom Lieferanten der Waren und/oder Dienstleistungen gewährten Rechnungsrabatt oder für die Abtretung der entsprechenden Gutschrift an Dritte entscheiden.

Der 110%ige Superbonus ist also eine sehr interessante Möglichkeit für jeden, der in den italienischen Immobilienmarkt (Altbau) investieren möchte. Allerdings sollte die Komplexität der Materie nicht unterschätzt werden, und es ist ratsam, sich auf kompetente Berater zu verlassen, die nicht nur im technischen, sondern auch im juristischen Bereich qualifiziert sind und Erfahrung haben, um das Risiko zu vermeiden, diesen beträchtlichen Steuervorteil zu verlieren.


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