IVG Balanced Portfolio UK – Was können Anleger tun, wenn sie falsch beraten wurden?

  • 1 Minuten Lesezeit

Dass nicht jede Investition in Immobilien eine Garantie für Erfolg ist, mussten die Anleger des Immobilien-Dachfonds IVG Balanced Portfolio UK bereits feststellen. Die Zielfonds hatten unter Schwierigkeiten des britischen (Gewerbe)Immobilienmarkts zu leiden. Was können Anleger unternehmen, wenn sie zweifeln, ob ihnen eine richtiger Rat erteilt wurde, wenn ihnen empfohlen wurde, in den Fonds IVG Balanced Portfolio UK zu investieren.

Anleger, die befürchten, dass sich bei ihrer Anlageberatung Fehler eingeschlichen haben könnten und sie aufgrund eines fehlerhaften Rates in den Immobilien-Dachfonds investierten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Dann kann geklärt werden, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief, oder ob Fehler passierten. Auf was kommt es bei einer Anlageberatung an?

Anlageberatung musste anleger- und anlagegerecht sein

Grob umrissen weist eine ordnungsgemäße Beratung zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers von den Beratern in Erfahrung gebracht werden. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater anschließend eine passende Kapitalanlage auswählen. Über die (passenderweise ausgewählte!) Kapitalanlage muss der Anleger näher informiert werden: Wie funktioniert der Fonds IVG Balanced Portfolio? Welche Chancen und Risiken bestehen? Daneben gibt es noch weitere Pflichten, welche die Berater erfüllen mussten, wie z. B. die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Prospekts.

Haben Anleger das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung Fehler passiert sein können, kann dies im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung ausgelotet werden. Da hohe Anforderungen an eine Anlegerberatung gestellt werden, können Fehler passieren, die einen Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche bilden können. Anleger des IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema