IVG Euroselect 14 "The Gherkin"-Anleger gehen gegen Vermittler vor! Achtung: Es droht Verjährung!

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Der Bürotum IVG Euroselect 14 "The Gherkin" entwickelt sich für die Anleger immer mehr zur "Gurke", nämlich zum Fehlinvestment: 

Obwohl inzwischen, wie z. B. das Handelsblatt am 12.11.2014 berichtete, die Immobilie für ca. 700 Mio. Pfund verkauft worden sein soll, werden mit diesem Verkaufserlös zunächst die Darlehensverbindlichkeiten bedient. Für die Anleger könnten somit trotzdem hohe Verlust entstehen, die schlimmstenfalls bis zum Totalverlust reichen könnten.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin sind geschädigte IVG Euroselect 14-Anleger jedoch "nicht wehrlos, sondern haben oftmals gute Chancen, gegen die vermittelnden Banken im Wege der Beraterhaftung vorzugehen, da die Anlageberatung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war."

Viele Anleger wurden auf die Risiken des Immobilienfonds nicht hingewiesen, nämlich z. B. die Darlehensaufnahme in Schweizer Franken. Da die Zahlungen in britischen Pfund erfolgen, steigen z. B. die Zinsraten erheblich.

Auch auf die "Loan to Value"-Klauseln wurden die Anleger oftmals nicht hingewiesen, nämlich, dass sich hier Probleme durch die Unterschreitung der Beleihungsgrenzen ergeben können.

Oftmals handelte es sich bei den IVG-"The Gherkin"-Anlegern nach Beobachtung von Dr. Späth Rechtsanwälten auch um ältere, unerfahrene Anleger, für die die Beteiligung in einem geschlossenen Immobilienfonds mit ihren Risiken, wie z. B. Vermietungsrisiko, ohnehin nicht geeignet war.

Sofern der Fonds von einer Bank vermittelt worden sein sollte,  ergeben sich auch gute Schadensersatzchancen durch die sog. "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH, denn wenn der Anleger von seiner Bank nicht auf die erhaltenen Rückvergütungen, sog. Kick-backs, hingewiesen worden ist, kann er hiermit die Anlage vollständig rückabwickeln.

Dr. Späth & Partner haben bereits seit dem Jahr 2012 viel Erfahrung mit den diversen IVG-Fonds und seit dieser Zeit mehr als 200 Geschädigte der diversen IVG-Fonds oftmals erfolgreich vertreten, in einem aktuellen Fall, der von Dr. Späth & Partner z. B. vor dem Landgericht Berlin gegen die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG geführt wurde wegen der Vermittlung eines IVG Fonds Euroselect Balanced Portfolio UK, wurde die Commerzbank AG mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 23.10.2014 zur Rückabwicklung des Fonds abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen verurteilt, mit der Begründung, dass der dortige Kläger nicht auf die sog. "Kick-backs" hingewiesen wurde, die die Dresdner Bank AG erhalten hat.

Allerdings müssen sich IVG Euroselect 14 "The Gherkin"-Anleger darüber im Klaren sein, dass schlimmstenfalls, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, bereits Ende 2014 Verjährung einzutreten droht, da gem. §§ 195, 199 BGB 3 Jahre ab Kenntnisnahme des Anlegers vom Schaden und Schädiger Verjährung einzutreten droht, wobei immer im Einzelfall geprüft werden muss, ab wann diese "Kenntnis" bzw. "grob fahrlässige Unkenntnis" des Anlegers, auch dies ist für den Verjährungseintritt ausreichend, vorgelegen hat.

Betroffene IVG-Euroselect 14-"The Gherkin"-Anleger sollten also nicht länger zögern, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler/vermittelnden Banken prüfen zu lassen.


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