Jahrelange Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen durch DSL Bank rächt sich derzeit

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Die jahrelange Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen durch die DSL Bank – insbesondere in den Jahren 2007 und 2008 – rächt sich derzeit. Denn nach geltendem Recht können Verbraucher, die von der DSL Bank unvollständig oder fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, noch nach Jahren von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Gesetzgeber hat in solchen Fällen nämlich, um die Verbraucher vor fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zu schützen, vorgesehen, dass eine Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.

Widerrufsjoker als Mittel zur einfachen Umschuldung für Kunden der DSL Bank

Für die Verbraucher ist ein später Widerruf oftmals ein richtiger „Widerrufsjoker“. Sie können unkompliziert aus ihrem teuren alten Kredit bei der DSL Bank aussteigen und auf einen günstigen neuen Kredit umschulden. Im Gegensatz zu einer vorzeitigen Kündigung fällt dabei auch keine sog. „Vorfälligkeitsentschädigung“ an. Denn die vertraglichen Regelungen, die diese regeln, finden bei einem Widerruf keine Anwendung, weil dieser dazu führt, dass sich das Vertragsverhältnis in ein sog. „Rückgewährschuldverhältnis“ umwandelt, das gesetzlich geregelt ist. Für die DSL Bank bedeutet dies allerdings massive Gewinneinbußen, gerade, wenn viele ihrer Kunden davon Gebrauch machen.

Verbesserung der Rechtsstellung von Kreditinstituten, wie der DSL Bank, durch Gesetzgeber geplant

Allerdings hat der Gesetzgeber – wohl auch aufgrund guter Lobbyarbeit der Banken – eine Verbesserung der Rechtsstellung von Kreditinstituten, wie der DSL Bank, geplant und dafür einen Gesetzesentwurf eingebracht, der zulasten der Verbraucher geht. In Zukunft soll nach diesem Entwurf eine absolute Widerrufsfrist in Fällen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen gelten, die das derzeit geltende „ewige Widerrufsrecht“ ablösen soll. Zugleich soll der Stichtag 21.06.2016 für die Ausübung des Widerrufsrechts in Altfällen festgesetzt werden. Kunden der DSL Bank und anderer Kreditinstitute läuft damit die Zeit davon – sie sollten zeitnah handeln.

DSL Bank wich ganz erheblich von Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers ab – deshalb kein Vertrauensschutz

Ein Widerruf gegenüber der DSL Bank ist nur deshalb möglich, weil diese keinen sog. „Vertrauensschutz“ genießt. Ein solcher wird Kreditinstituten in der Regel gewährt, wenn sie die Musterwiderrufsbelehrung, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt, unverändert übernehmen. Sie sollen dann nicht darunter leiden, wenn der Gesetzgeber Fehler gemacht hat. Weichen sie aber in erheblicher Weise davon ab, verlieren sie diesen Vertrauensschutz. Die DSL Bank fügte bspw. in ihren Widerrufsbelehrungen weitere Zwischenüberschriften („Form des Widerrufs“, „Beginn der Widerrufsfrist“) und am Ende der Belehrungen einen „Hinweis“ zum Widerruf bei mehreren Darlehensnehmern hinzu – beides war im Muster nicht vorgesehen.

Widerrufsbelehrungen der DSL Bank enthielten überflüssigen und zugleich verwirrenden Zusatz zu finanzierten Geschäften

Einen Fehler in den Widerrufsbelehrungen der DSL Bank stellt wohl der Absatz „Verbundene Geschäfte“ dar. Denn verbundene Geschäfte stellen einen Ausnahmefall unter den Kreditgeschäften dar. Auch wenn dieser Absatz mit dem Vermerk „Der nachfolgende Hinweis ist nur einschlägig, wenn ein verbundenes Geschäft vorliegt“ versehen ist, wird für den Verbraucher nicht wirklich deutlicher, ob er nun von diesen Besonderheiten betroffen ist. Insbesondere wird er nicht deutlich darüber informiert, wann denn nun ein verbundenes Geschäft überhaupt vorliegt.

DSL Bank informierte nur unzureichend über Widerrufsfristbeginn und Erstattungsfristen

Weitere Fehler finden sich wohl im Hinblick auf die in den Widerrufsbelehrungen der DSL Bank enthaltenen Informationen zu Widerrufsfristbeginn und Erstattungsfristen. Zum einen erwähnte die DSL Bank in ihren Belehrungen nicht, dass auch sie innerhalb einer bestimmten Frist etwaig erhaltene Leistungen zurückerstatten müsste, wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Diese Information hat aber erhebliche Bedeutung für den Verbraucher, der seine Liquidität im Widerrufsfall planen können muss. Darüber hinaus ist die Formulierung „jedoch nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses“ nicht eindeutig genug.

Andere Kreditinstitute, deren Widerrufsbelehrungen ähnliche Fehler enthalten

  • Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG 2006
  • AXA Bank AG 2003 bis 2006
  • Baden-Württemberg Bank (BW Bank) 2006 bis 2008
  • Bank 1 Saar eG 2005
  • BHW Bausparkasse AG 2005 bis 2007
  • Commerzbank 2010
  • DBV-Winterthur Lebensversicherung Aktiengesellschaft 2006 bis 2008
  • DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG 2010
  • Investitionsbank Schleswig-Holstein 2012
  • PSD Bank Nürnberg eG 2010

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