Jedermann Inkasso: „Wir machen Ihnen ein einmaliges Weihnachtsgeschenk“ (Forderung Ideo Labs GmbH)

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Über die Firma Ideo Labs GmbH und den teuren „kostenlosen Zugang” zu deren Website haben wir bereits in diesem Rechtsstipp berichtigt. Nun erhalten unsere Mandanten aktuell folgendes Schreiben von dem Inkassobüro Jedermann Inkasso:

„Sehr geehrter Herr xxxxx,

Sie haben nach wie vor eine offene Schuld bei unserem Klienten und wir möchten doch alle gerne diese Forderung erledigt haben. Wir machen Ihnen daher bis zum 18.12.2015, für die nachstehend angeführte Forderung, ein einmaliges Geschenk in Form einer 50%igen Reduktion auf die derzeit offenen Kosten.

[...]

Profitieren Sie noch heute von diesem einmaligen Reduktionsangebot und schaffen Sie die Angelegenheit noch im alten Jahr aus der Welt. 

Bei einer fristgerechten Zahlung in Höhe von EUR .... bis zum 18.12.2015 erhalten Sie diese einmalige Reduktion. Nach Eingang der Zahlung wird der gegenständlichen Akte unverzüglich geschlossen.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.

Mit freundlichen Grüßen
Jedermann Inkasso GmbH”

Jetzt werden sich manche denken, dass das doch ein tolles Angebot ist, wenn die Gegenseite auf 50% der Forderung verzichtet und mit einer Zahlung wäre die Sache vom Tisch. Dem ist aber nicht so: Wenn man diesen Betrag zahlt, ist die ganze Angelegenheit keineswegs beendet! Die Einigung betrifft nämlich nur die „fällige Forderung” – und fällig sind nur die vorherigen Monatsbeiträge. Auf Deutsch: Sie einigen sich nur über die vergangenen Monate, der Vertrag hat jedoch mindestens eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Wir können daher von einer Zahlung abraten, wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten. Wenn Sie nämlich nur einen Teilbetrag bezahlen, kann diese Zahlung als Anerkenntnis bzw. nachträgliche Genehmigung des Vertrages gewertet werden – und müssen dann wohl bis zum Ende der Laufzeit jeden Monat 89,90 € zahlen

Unser Tipp daher: Nehmen Sie dieses „Weihnachts-Angebot” in dieser Form nicht an! Suchen Sie so früh wie möglich einen spezialisierten Anwalt auf, der Sie rechtlich unterstützt.

Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland:

http://webakte.kanzlei-hufschmid.de

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

www.kanzlei-hufschmid.de


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