Jugendstrafrecht

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Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielerlei Punkten vom allgemeinen Strafrecht. Maßgeblicher Unterschied ist, dass die Verfahrensvorschriften und Sanktionen für Jugendliche sich nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) richten. Zielrichtung der Sanktionen für Jugendliche ist eine andere, als die des Erwachsenenstrafrechts.

Hinsichtlich der Sanktionen wird unterschieden zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und der Jugendstrafe. Dabei wird in der Gerichtsverhandlung genau überlegt werden, welche einzelne Maßnahme auf denjenigen am besten erzieherisch einwirken kann, um ihn von zukünftigen Straftaten abzuhalten. Jugendstrafe wird dabei nur als Ultimaratio (letztes Mittel) angewandt werden.

In unserer Kanzlei bieten wir fundierte Rechtsberatung und vertreten junge Menschen und Heranwachsende mit großem Engagement in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Sachbeschädigung, einschließlich Delikte im Zusammenhang mit Graffiti und Brandstiftung
  • Beförderungserschleichung, Betrugsfälle, Diebstahl, Körperverletzung und Raub
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Verkehrsrechtliche Strafsachen
  • sowie in allen weiteren Bereichen des Strafrechts.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie oder Ihr Kind Beschuldigte(r) in einem Jugendstrafverfahren ist. Wir können den Ausgang des Jugendstrafverfahrens in vielerlei Hinsicht positiv beeinflussen, um die Sanktionen letztendlich möglichst ganz zu vermeiden.

Nehmen Sie das Jugendstrafverfahren  nicht auf die leichte Schulter und kontaktieren Sie uns möglichst rechtzeitig.


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