Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky: Abmahnung im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA lässt aktuell wieder wegen vermeintlicher Verstöße gegen die ATGB (Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen) durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky abmahnen. In einem aktuell von uns vertretenen Fall geht es konkret um folgende Verstöße durch das Anbieten von Tickets auf eBay:

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (eBay) zum Kauf angeboten

Geltend gemachte Ansprüche

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 250,00 €

Wurden Sie ebenfalls von Anwälten im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA abgemahnt? Dann wenden Sie sich direkt an unsere Anwaltskanzlei! Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Beachten Sie bei Erhalt einer Abmahnung die folgenden Punkte

  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Kontaktieren Sie nicht die Gegenseite
  • Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht abgegeben werden
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund unserer Erfahrungswerte
  • Persönliche und enge Mandantenbetreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz im gesamten Mandantenverhältnis
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da die Kostentransparenz für unsere Mandanten, aber auch für uns sehr wichtig ist, nennen wir Ihnen gerne bereits im unverbindlichen Ersteinschätzungsgespräch einen festen und fairen Pauschalpreis, zu dem wir Sie gerne verteidigen.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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